Home Region Sport Schweiz/Ausland Magazin Agenda
Kanton
16.12.2021
04.01.2022 16:24 Uhr

Verkaufsberufe sind neu stellenmeldepflichtig

Erfolgreiches Team (vlnr.): RAV-Gesamtleiter Heinz Erb mit den Leitern des Arbeitgeberservices Rudolf Brander (Amriswil), Reto Moser (Kreuzlingen) und Raphael Koblet (Frauenfeld). Bild: Kanton Thurgau
Im Rahmen der Stellenmeldepflicht müssen per 1. Januar 2022 zusätzlich fünf neue Berufsgruppen beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV gemeldet werden. Auf der Liste des SECO befindet sich auch die grosse Branche der Vekaufsberufe.

Im neuen Jahr werden zu den bisherigen 43 Berufsbranchen weitere fünf Berufsarten stellenmeldepflichtig. Neu auf der Berufsliste des SECO stehen das Verkaufspersonal in Handelsgeschäften, Grafik- und Multimediadesigner, Fachkräfte in Marketing und Werbung, Reiseverkehrsfachkräfte sowie Lackierer und Lackiererinnen. Offene meldepflichtige Stellen müssen auf der Online-Plattform www.arbeit.swiss oder auf einer der drei Thurgauer RAV-Zentren in Frauenfeld, Kreuzlingen oder Amriswil gemeldet werden.

Schwellenwert bei 5 Prozent Arbeitslosenquote

Stellenmeldepflichtig sind Berufe, die einen Schwellenwert der Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent aufweisen. Aufgrund der Pandemie stiegen die Arbeitslosenzahlen zwischen Oktober 2020 bis September 2021 teils rasant an. Darauf basiert die neue SECO-Liste für meldepflichtige Berufssparten, was Daniel Wessner, Leiter des Amts für Wirtschaft und Arbeit, kritisiert. Insbesondere gibt er zu bedenken, dass in gewissen Branchen das Fachpersonal auch unter den Stellensuchenden fehlt. Heinz Erb, Leiter des RAV Thurgau, erwartet einen Anstieg der Stellenmeldungen um einen Drittel und betont: «Die Ausweitung der Stellenmeldepflicht auf die Verkaufsbranche wird sowohl die Arbeitgeberseite wie auch uns als ausführende Institution fordern». Laut Erb wird das RAV-Team moderat aufgestockt, um die vom Bund vorgeschriebenen Dienstleistungen weiterhin effizient zu erfüllen. Das RAV ist beauftragt, Unternehmen mit gemeldeten offenen Stellen möglichst schnell passende Dossiers von Stellensuchenden zur Verfügung zu stellen.

Was bringt die Stellenmeldepflicht?

Die Stellenmeldepflicht wurde als Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative am 1. Juli 2018 eingeführt. Wessner bezeichnet die SMP-Massnahme in Anbetracht des eigentlichen Zieles allerdings nicht als Erfolg: «Wie erwartet ist die Stellenmeldepflicht nicht das richtige Instrument, um die Zuwanderung zu steuern. Und die Stellenmeldepflicht wird auch den Fachkräftemangel nicht lösen». Vorteile der SMP sieht er dennoch, weil der Arbeitsmarkt damit transparenter und die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und RAV enger geworden sei. Viele Unternehmen schätzen die Dienstleistungen der RAV und melden ihre offenen Stellen auch dann, wenn diese gar nicht meldepflichtig sind.

Erfreuliche Umfragewerte

Die Thurgauer RAV-Stellen und die kantonale Arbeitslosenkasse (ALK) engagieren sich überdurchschnittlich und sehr erfolgreich; das zeigt die vom SECO beauftragte Kundenbefragung zu den Dienstleistungen der RAV und ALK. Im schweizweiten Vergleich liegt der Thurgau in allen Punkten deutlich über dem Benchmark und hat sich zudem gegenüber der Umfrage von 2017 nochmals verbessert. «Die sehr gute Bewertung motiviert, die Mitarbeitenden der RAV», so Erb, «sowohl Arbeitgebende als auch Stellensuchende weiterhin äusserst kompetent und freundlich zu beraten».

Redaktion K24/mo