Dank der Lockerungen der Coronamassnahmen haben die Kreuzlinger Gastronomen ihre Türen ohne Zertifikatspflicht geöffnet. Die Stadt Kreuzlingen möchte die Betriebe auch in diesem Jahr unterstützen. Sie sollen weiterhin die Möglichkeit erhalten, die Fläche des öffentlichen Raums ausgedehnter zu nutzen, als es gemäss Baubewilligung zulässig ist.
Mehr Nutzfläche für Gastronomen
Das Vorgehen ist einfach: Die Gastronomen informieren die Bauverwaltung in Form eines Plans über die neue Nutzfläche. Eine gesonderte Bewilligung wird nicht ausgestellt. In der erweiterten Fläche ist eine Bewirtung von 10 bis maximal 22 Uhr vorgesehen. Die Sehbehinderten-Führung auf dem Boulevard muss frei bleiben und der Zugang zu allfällig betroffenen Anlagen der Energie- und Wasserversorgung muss gewährleistet sein. Schliesslich darf die Ausweitung in den Gastronomiebetrieben stadtweit zu keiner Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs führen.
Ebenfalls wird auf die Erhebung der Gebühren für die Benutzung des öffentlichen Grundes erneut verzichtet. Die Regelung gilt für das Jahr 2022.