Das Riedgebiet zwischen Gottlieben und der Landesgrenze – Teil des Tägermoos – ist ein Flachmoor und Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung und gehört zum international bedeutenden Wasser- und Zugvogelreservat «Ermatinger Becken». Verantwortlich für den Schutz ist der Kanton, der zu diesem Zweck eine Schutzanordnung erlassen hat. Diese ist seit dem 1. April 2022 rechtskräftig.
Die Anordnung betrifft das gesamte Riedgebiet zwischen Gottlieben und der Landesgrenze sowie angrenzende Flächen. Ziel ist es, das Flachmoor und Amphibienlaichgebiet als Lebensraum für seltene, gefährdete und geschützte Pflanzen- und Tierarten zu erhalten und zu fördern. Dazu gehören beispielsweise der Sumpf-Storchschnabel, die Sibirische Winterlibelle, der Kuckuck und der Eisvogel. Besser geschützt werden soll auch die intakte Uferlandschaft in diesem Gebiet.
Pufferzonen im Schutzgebiet
Neu sorgen Pufferzonen dafür, dass weniger unerwünschte Nährstoffe aus den Landwirtschaftsflächen ins Schutzgebiet gelangen. Der Nährstoffeintrag ist deshalb problematisch, weil die auf einen mageren Strandort angewiesene Riedvegetation sehr empfindlich darauf reagiert. Nährstoffliebende Pflanzen können sich ausbreiten und verdrängen schliesslich die wertvolle Moorpflanzengesellschaft.
Einzelne Flächen im Schutzperimeter werden auch aufgewertet und regeneriert. Als nächstes grösseres Projekt wird im Bereich Galge ein geeigneter Fortpflanzungsstandort für die seltene Sibirische Winterlibelle geschaffen.
Betretung nur auf bezeichneten Fusswegen
Die wichtigsten Bestimmungen der Schutzanordnung sind:
- Das Schutzgebiet selbst darf weiterhin betreten werden, allerdings nur auf den bezeichneten Fusswegen.
- Der Uferbereich vor dem Schilf darf auch bei Niedrigwasser und im Winter nicht begangen werden.
- Hunde sind immer an der Leine zu führen.
- Feuer darf nur an den befestigten Feuerstellen in den Erholungsbereichen entfacht werden.
- Das Baden vor und der Aufenthalt in den bezeichneten öffentlichen Erholungsbereichen bei der Badi Tägerwilen und beim Chuehorn bleiben erlaubt.
- Untersagt sind die Nutzung der öffentlichen Erholungsbereiche als Festplatz und der Betrieb von Lautsprecheranlagen. Der normale, herkömmliche Betrieb der Badi Tägerwilen und des Restaurants Kuhhorn sind nicht betroffen.
- Aufgrund der Bestimmungen für das Vogelschutzgebiet ist die Ausübung von Wassersportarten wie Stand-Up-Paddeln, Surfen, Wasserskifahren, Sporttauchen usw. vom 1. Oktober bis 31. März und das Fahren mit Drachensegelbrettern und ähnlichen Geräten sowie der Betrieb von Modellbooten und unbemannten Luftfahrzeugen gänzlich verboten.
Zusammengefasst werden die wichtigsten Bestimmungen bereits jetzt auf kleinen Tafeln entlang des Weges durch das Gebiet. Grössere Informationstafeln zum Schutzgebiet sollen im Laufe des Jahres an geeigneten Standorten aufgestellt werden. Das Einhalten obiger Regeln ist wichtig, aktuell beispielsweise damit Vögel nicht beim Brüten gestört werden. Zuwiderhandlungen können gestützt auf die Schutzanordnung geahndet werden.