Die Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau (GVTG) ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit, die der Oberaufsicht des Grossen Rates untersteht. Sie versichert im Monopol alle Gebäude im Kanton gegen Feuer- und Elementarschäden und nimmt die kantonalen Aufgaben beim vorbeugenden Brandschutz und im Feuerwehrwesen wahr. Die Eigentümerstrategie des Verwaltungsrates der GVTG stammt vom 27. Februar 2017 und hat sich grundsätzlich bewährt. Im Rahmen der periodischen Überprüfung der Eigentümerstrategie hat sich der Verwaltungsrat dennoch entschieden, die Eigentümerstrategie zu überarbeiten. Unter anderem wurde die Struktur der Eigentümerstrategie leicht überarbeitet und um wichtige Themen wie Handlungsgrundsätze und Nachhaltigkeit ergänzt.
Ausserdem wird ausdrücklich aufgeführt, dass die Mittel der GVTG nicht dem Kanton gehören und die GVTG keinen Anspruch auf eine Staatsgarantie hat und sich vollumfänglich aus eigenen Mitteln finanziert. Zudem wird bestimmt, dass die einzelnen Sparten der GVTG langfristig selbsttragend sein sollen, das heisst, dass insbesondere das technische Ergebnis der einzelnen Sparten langfristig nicht negativ sein sollte. Zudem wird festgehalten, dass die erforderliche Kapitalausstattung der GVTG den Erfordernissen einer nachhaltigen Risikofähigkeit entsprechen und stabile sowie kostengünstige Prämien ermöglichen muss.