Im Kanton Thurgau werden pro Jahr ungefähr 150 bis 200 landwirtschaftliche Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen realisiert. Ungefähr dreissig dieser Bauvorhaben sind Neu- oder Anbauten von Ökonomiegebäuden, also von Ställen, Remisen und Lagerhallen. Bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen kommen die Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes direkt zur Anwendung. Die Landschaft ist zu schützen und Siedlungen, Bauten und Anlagen müssen sich in die Landschaft einordnen. Geprüft werden die Einordnungsanforderungen von kantonalen Fachstellen.
Den Landwirten und Landwirtinnen sowie Planenden waren die Einordnungsanforderungen in der Vergangenheit oftmals nicht bekannt. Dies führte teilweise zu Verzögerungen im Baubewilligungsverfahren. Um diese Verzögerungen zu minimieren, regte der Verband Thurgauer Landwirtschaft (VTL) an, einen Leitfaden als Hilfestellung zu erarbeiten. Dieser liegt nun vor. Vorgestellt wurde er an einer Medienkonferenz auf dem Bachhof in Frauenfeld, der als positives Beispiel gilt.
Gemeinsame Erarbeitung soll Akzeptanz fördern
Neben dem Amt für Raumentwicklung waren weitere kantonale Fachstellen, der VTL, Vertreter des Verbands Thurgauer Gemeinden (VTG) und verschiedene externe Fachleute an der Erarbeitung beteiligt. Der Einbezug der Verbände und die breite Abstützung innerhalb der kantonalen Verwaltung sollen die Akzeptanz des Leitfadens fördern. Im Bewilligungsprozess sollen so in Zukunft Verzögerungen minimiert werden. Mit dem Aufzeigen der zu berücksichtigenden Einpassungsanforderungen von landwirtschaftlichen Ökonomiebauten soll die Qualität der Gestaltung der zukünftigen Bauten sichergestellt werden.
Konkrete Hilfe für die Praxis
Der Leitfaden legt den Baubewilligungsprozess in seinen verschiedenen Phasen dar und zeigt so auf, wie ein Bauprojekt effizient umgesetzt werden kann. Der strukturiert dargestellte Ablauf des Bewilligungsprozesses hilft Landwirten und Landwirtinnen oder deren Planern ein Projekt vorzubereiten und zur Baueingabe zu bringen. Werden die verschiedenen Schritte berücksichtigt, vereinfacht dies die Beurteilung des Projekts durch die kantonalen Fachstellen. Dies führt zu kürzeren Bearbeitungszeiten beim Kanton und soll eine Reduktion von Projektänderungen nach sich ziehen.
Um die geforderte Einpassung in die Landschaft zu beurteilen, werden Bauprojekte auf verschiedene Kriterien hin geprüft. Dabei erfolgt eine Prüfung vom Grossen (gewählter Standort in der Landschaft) ins Detail (Material, Farbgebung, Umgebungsgestaltung). Die Beurteilungskriterien sind positiv formuliert und als Zielvorstellungen zu verstehen. Sie werden im Leitfaden jeweils mit einer Illustration und einem Text anschaulich erläutert. Die Fotografien von verschiedenen gelungenen landwirtschaftlichen Ökonomiebauten im letzten Kapitel des Leitfadens sollen als Beispiele und Vorbilder für neue Ökonomiebauten dienen.