Das Gebiet zwischen der Bleiche- sowie Romanshornerstrasse und dem Kirchweg in Kurzrickenbach untersteht der Gestaltungsplanpflicht. Der rechtskräftige Gestaltungsplan "Chogenbach" aus dem Jahr 1982 und die Baulinien aus den Jahren 1939 und 1957 entsprechen nicht mehr den heutigen Bedürfnissen und sollen daher angepasst, beziehungsweise aufgehoben werden.
Mitsprache beim neuen Gestaltungsplan
Mit dem neu erarbeiteten Gestaltungsplan "Kurzrickenbach Zentrum" sollen Ersatzbauten mit Rücksicht auf die historische Bausubstanz in der Umgebung sowie die Ausdolung des "Chogebachs" bau- und planungsrechtlich ermöglicht werden. Am Informationsabend informiert die Bauverwaltung Kreuzlingen über den Entwurf des Gestaltungsplans "Kurzrickenbach Zentrum" und die Anpassung der Baulinienpläne. Interessierte sind herzlich willkommen.