Bisher wurden im Kanton Thurgau die Kindergartenlehrpersonen im Lohnband 2 und damit ein Lohnband tiefer als die Primarlehrpersonen eingereiht. Dies entspricht einer Differenz bei der Besoldung von 8.5 Prozent. Der Regierungsrat schlägt nun vor, diese Differenz aufzuheben und auch die Kindergartenlehrpersonen im Lohnband 3 einzureihen. Die Anforderungen an die Lehrpersonen des Kindergartens sind in den vergangenen Jahren beträchtlich gestiegen. Dies zeigt sich insbesondere in der höheren Beanspruchung als Folge des früheren Kindergarteneintritts und dem hohen Anteil von Kindern aus einem fremdsprachigen Elternhaus. Zudem wurden die generellen Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung an den Pädagogischen Hochschulen verschärft. Heute ist für die direkte Aufnahme in den neuen Studiengang Kindergarten-Unterstufe der Pädagogischen Hochschule Thurgau (PHTG) eine gymnasiale Maturität, eine Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogische oder ein schweizerisches Hochschuldiplom erforderlich.
Keine Lohnunterschiede in anderen Kantonen
Wie ein Blick in die umliegenden Kantone zeigt, besteht in den Kantonen St.Gallen, Schaffhausen, Aargau und Schwyz bereits heute kein Unterschied bei der Besoldung der Kindergarten- und Primarlehrpersonen. Im Kanton Zürich hingegen besteht diese Differenz noch. Mit einer künftigen Einreihung im Lohnband 3 liegt der Kanton Thurgau bezüglich Besoldung der Kindergartenlehrpersonen im Mittelfeld dieser Kantone.
Weitere Anpassungen sind notwendig
In der externen Vernehmlassung zur Revision der Besoldung der Kindergartenlehrpersonen wurde in beinahe allen Stellungnahmen die Einreihung in das Lohnband 3 gutgeheissen. Es wurde jedoch in einigen Antworten erneut darauf hingewiesen, dass die Einreihung der Lehrpersonen mit einem altrechtlichen Lehrdiplom Textilarbeit/Werken oder Hauswirtschaft (TW/HW) auf der Sekundarstufe I als stossend betrachtet wird und der Wunsch nach einer Korrektur besteht. Der Regierungsrat nimmt dieses Anliegen auf und schlägt vor, die Besoldung der altrechtlich ausgebildeten Lehrpersonen TW/HW, die auf der Sekundarstufe I die Fächer Textiles Gestalten, Technisches Gestalten und Wirtschaft-Arbeit-Haushalt (WAH) unterrichten, ebenfalls anzupassen.
Die vorgeschlagenen Änderungen führen zu Mehrkosten für die beitragsempfangenden Schulgemeinden von jährlich 3.3 Millionen Franken, die sich der Kanton und die Schulgemeinden, die einen Abschöpfungsbeitrag leisten, teilen. Die Mehrkosten für den Kanton belaufen sich demnach auf voraussichtlich jährlich 1.65 Millionen Franken. Der Regierungsrat schlägt vor, die neue Regelung auf den 1. Januar 2024 zusammen mit dem Erlass der Ausführungsbestimmungen in Kraft zu setzen.