Einfamilienhausbesitzerinnen und -besitzer erhalten Selbstablesekarten zur Übermittlung der Zählerstände. Diese können bis am 10. Oktober 2022 bequem online über das Kundenportal von Energie Kreuzlingen https://www.kundenportal.energiekreuzlingen.ch eingegeben und übermittelt werden (Registrierung notwendig). Die Rücksendung der Ablesekarte mit der Post ist ebenfalls möglich.
Bitte Zutritt freihalten
Für die Ablesung der Gaszähler in Liegenschaften (z.B. Mehrfamilienhäuser) bittet Energie Kreuzlingen die Besitzerinnen und Besitzer sowie die Mieterinnen und Mieter von Liegenschaften (z.B. Mehrfamilienhäuser), den Zutritt zu den Messeinrichtungen (Zählern) zu gewährleisten und frei zu halten. In der Regel befinden sich die Messeinrichtungen nicht im Wohnbereich, sondern im Allgemeinbereich.
Weitere Informationen unter: www.energiekreuzlingen.ch. Für Fragen steht das Kundenbüro von Energie Kreuzlingen gerne zur Verfügung: Telefon 071 677 61 85.