Physische, psychische oder soziale Beeinträchtigungen können dazu führen, dass Menschen ihren Alltag plötzlich nicht mehr selbstständig bewältigen können. In solchen Fällen ordnet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Beistandschaft an, die Betroffene mit einer geeigneten Person aus dem eigenen Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis vorschlagen können. In komplexen Fällen setzt die KESB Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände ein.
Im Gegensatz zu den Berufsbeiständinnen und Berufsbeiständen, handelt es sich bei den privaten Beiständen um Personen, die auf freiwilliger Basis hilfsbedürftige Menschen unterstützen und begleiten. Neben verfügbarer Zeit und der Bereitschaft, sich als Vertreterin oder Vertreter längerfristig zu verpflichten, müssen private Beistände unter anderem administrative und organisatorische Fähigkeiten mitbringen, Kenntnisse im Zahlungsverkehr, in der Buchhaltung sowie über sozialversicherungsrechtliche Begriffe Bescheid wissen.
Vorausgesetzt werden zudem Sozial- und Selbstkompetenz und ein guter Leumund (Strafregister- und Betreibungsregisterauszug). Privaten Beistandspersonen werden nach Vorgabe der Kindes- und Erwachsenenschutzverordnung des Obergerichts des Kantons Thurgau (KESV) symbolisch entschädigt. So soll die finanzielle Motivation, Menschen mit Schutz- und Hilfsbedarf zu unterstützen und zu begleiten, nicht im Vordergrund stehen.
Private Beistandspersonen
Der Gesetzliche Betreuungsdienst der Stadt Kreuzlingen (GBD) kann auf private Beistandspersonen vertrauen, die mit ihrer fachlichen Kompetenz und grosser Verantwortlichkeit Menschen in schwierigen Situationen, teilweise während Jahren, unterstützen und begleiten. Aufgrund der steigenden Anzahl von Mandaten sucht der GBD weitere private Beiständinnen und Beistände, die Zeit und Interesse mitbringen, um vor allem Erwachsene zu unterstützen. Denn Kinder und Jugendliche sowie schwer psychisch beeinträchtigte Menschen werden in der Regel durch Berufsbeistandspersonen und nicht durch private Beistandspersonen vertreten (siehe Kasten).
Interessierte Personen können sich über diesen Link anmeldung-private-beistandsperson-5fe36540eea06285868205 (7).pdf (kreuzlingen.ch) anmelden. Anschliessend erhalten sie eine Einladung zu einem Eignungsgespräch beim Gesetzlichen Betreuungsdienst Kreuzlingen und werden gegebenenfalls der KESB als private Beistandsperson vorgeschlagen. Erachtet die KESB sie ebenfalls für geeignet, wird sie zur privaten Beistandsperson ernannt. Ihre Aufgaben werden festgelegt, beispielsweise für die Bereiche Administration, Finanzen, Gesundheit, Wohnen. Jede private Beistandsperson erhält für die Mandatsführung Instruktionen von den Verantwortlichen des GBD sowie Beratung und Begleitung für ihre Aufgaben.