Der Verkauf von Alkohol und Tabak an unter 16-Jährige sowie von hochprozentigen Alkoholika (ab 15 Vol.%) an unter 18-Jährige ist in der Schweiz auf Bundes- und Kantonsebene verboten. Die Durchsetzung dieser Gesetzesbestimmung obliegt im Kanton Thurgau in der Verantwortung der Gemeinden.
Um die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Jugendschutzes auf dem Stadtgebiet Kreuzlingen zu überprüfen, beauftragte die Stadt Kreuzlingen in diesem Jahr das Blaue Kreuz Thurgau / Schaffhausen, um die Testkäufe durchzuführen. Sie erfolgten anonym in zehn zufällig ausgewählten Verkaufsstellen. Mittlerweile sind die Testkäufe abgeschlossen und durch die Stadtkanzlei ausgewertet worden.
Jugendschutz nicht eingehalten
Zwei der zehn getesteten Verkaufsstellen haben den Jugendschutz nicht eingehalten. Das heisst, den Jugendlichen wurden Bier, Wein, Tabak oder Spirituosen widerrechtlich verkauft. Diese Woche werden die getesteten Verkaufsstellen informiert. Diejenigen, die den Test nicht bestanden haben, wurden angehalten, den gesetzlich verankerten Jugendschutz einzuhalten. Zudem erhielten die Verkaufsstellen Hinweise für Schulungen und Schulungsmaterial für das Verkaufspersonal. Im Kanton Thurgau dürfen die Resultate der Testkäufe strafrechtlich nicht verfolgt, und es dürfen auch keine Bussen ausgesprochen werden.
Die Stadt Kreuzlingen wird auch künftig Testkäufe durchführen. Zudem werden die aktuellen Resultate zu Monitoring- und Sensibilisierungszwecken anonymisiert dem Amt für Gesundheit des Kantons Thurgau weitergeleitet. Dies ermöglicht eine übergeordnete Aussage über die Einhaltung des Jugendschutzes im Kanton Thurgau. Seit der Einführung der Testkäufe in-formiert der Kanton die Öffentlichkeit regelmässig über die Ergebnisse.