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Kanton
16.12.2022
16.12.2022 14:19 Uhr

Die Standortgemeinde ist zuständig

Gegen einen Windpark im Kanton Thurgau regt sich Widerstand. Bild: Linth24
Das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau hat die Petition von Einwohnerinnen und Einwohnern der Politischen Gemeinde Amlikon-Bissegg zum Windprojekt Thundorf beantwortet. Das Departement hält fest, dass die Politische Gemeinde Thundorf für das Verfahren zuständig ist und dass von dieser gesetzlich festgelegten Zuständigkeit nicht abgewichen werden kann.

Einwohnerinnen und Einwohner der Politischen Gemeinde Amlikon-Bissegg haben eine Petition zum Windprojekt Thundorf eingereicht. Sie fordern damit den Regierungsrat auf, Massnahmen zu treffen, um die demokratische Mitwirkung zu wahren. Konkret fordern sie einen Gemeindeversammlungsentscheid der Gemeinde Amlikon-Bissegg über sämtliche Windenergieanlagen im Projekt, deren Masten sich in weniger als 500 Metern Abstand zur Gemeindegrenze von Amlikon-Bissegg befinden.

Der Regierungsrat hat die Petition dem Departement für Bau und Umwelt zur Beantwortung weitergeleitet. In seiner Antwort an die Petitionärinnen und Petitionäre hält das Departement fest, dass der Kanton Thurgau eine Steigerung der lokalen Produktion an erneuerbaren Energien anstrebt, darunter die Windenergie. Das Potenzial der lokal vorhandenen Windkraft ist vor allem mittels Grosswindanlagen zu erschliessen.

Nutzung von Windkraft

Die Nutzung der Windkraft mittels Grosswindanlagen hat dabei in den Windenergiegebieten zu erfolgen, die auf der Übersichtskarte «Elektrizitätsproduktion aus erneuerbaren Energien» des kantonalen Richtplans (KRP) ausgeschieden sind. Die Festlegung der potenziellen Standorte für Grosswindanlagen erfolgte auf Basis einer Potenzialstudie sowie einer mehrstufigen Interessenabwägung. Potenzielle Standorte wurden verworfen und geeignete Standorte in den KRP aufgenommen. Zu den aufgenommenen Standorten gehört auch das Windenergiegebiet Thundorf.

Die Bewilligung von Grosswindanlagen erfordert nebst der Festsetzung des jeweiligen Windenergiegebiets im KRP eine geeignete Nutzungszone in der kommunalen Nutzungsplanung. Das heisst, dass die Gemeinden im Rahmen des Nutzungsplanverfahrens eine entsprechende Zone für Grosswindanlagen sowie die dazugehörenden Bestimmungen in der Bauordnung festlegen.

Politische Gemeinde Thundorf ist zuständig

Daraus folgt, dass für den Entscheid über den Erlass der für die Realisierung einer Grosswindanlage auf dem Gemeindegebiet der Politischen Gemeinde Thundorf erforderlichen Änderung der Rahmennutzungsplanung die Politische Gemeinde Thundorf zuständig ist. Von dieser gesetzlich festgelegten Zuständigkeit kann nicht abgewichen werden. Ein Gemeindeversammlungsentscheid der Politischen Gemeinde Amlikon-Bissegg über die für das Grosswindprojekt notwendigen Änderungen des Rahmennutzungsplanes der Politischen Gemeinde Thundorf ist damit nicht möglich.

Auch wenn die obersten Entscheidungsorgane die Organe der Politischen Gemeinde Thundorf sind, kann sich die Bevölkerung der benachbarten Gemeinden über die Mitwirkung einbringen. Zudem steht es Betroffenen im Rahmen des individuellen Rechtsschutzes offen, den Rechtsweg zu beschreiten. Diese beiden Instrumente entfalten ihre Wirkung über die Gemeindegrenze hinaus.

Redaktion K24