Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hält fest, dass die politische Aufarbeitung mit dem Einsetzen einer Untersuchungskommission bereits stattgefunden hat. Basierend auf dem Bericht wurden diverse Massnahmen umgesetzt. Weiter hält der Regierungsrat fest, dass das umfassende Tierhalteverbot gegen U.K. unverändert Bestand hat. Zudem distanziert er sich von Rücktrittsforderungen an die Adresse von Regierungsrat Walter Schönholzer.
Am vergangenen Dienstag hat das Bezirksgericht Arbon die erstinstanzlichen Strafurteile in den Verfahren rund um den Tierhalter U.K. eröffnet. Heute nun hat die Staatsanwaltschaft Thurgau bekannt gegeben, dass sie gegen die Urteile Berufung angemeldet hat. Der Regierungsrat nimmt sowohl das noch nicht rechtskräftige Urteil als auch den Entscheid der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis. Bis zum Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung wird sich der Regierungsrat nicht äussern.
Bereits unabhängige Untersuchungskommission eingesetzt
Unabhängig von der strafrechtlichen Beurteilung durch die Gerichte hält der Regierungsrat fest, dass er zur Aufarbeitung der Vorfälle bereits im August 2017 eine unabhängige Untersuchungskommission eingesetzt hat. Diese hat die ganze Dimension des seit dem Jahr 1994 aktenkundigen Falls beschrieben, die Abläufe und Prozesse kritisch hinterfragt und ausgeleuchtet sowie Fehlentwicklungen und -einschätzungen aufgezeigt. Im Bericht der Kommission wurde unter anderem aber auch festgehalten, dass es nicht einzelne Hauptschuldige gab und dass die Behörden durch juristische Verfahren zeitlich, inhaltlich und rechtlich vielfach blockiert waren.
Dadurch konnte sich U.K. den behördlichen Anordnungen teilweise entziehen. Basierend auf diesem Bericht hat der Regierungsrat diverse Massnahmen umgesetzt und für diesen Fall ein departementsübergreifendes Controlling eingeführt. Weiter gibt es heute in grösseren Fällen departementsübergreifende Begleitgruppen und die Polizei und die Staatsanwaltschaft wurden bezüglich der Tierschutzgesetzgebung sensibilisiert und vertieft ausgebildet. Zudem wurde das Veterinäramt neu organisiert und personell verstärkt, und es gibt ein neues Veterinärgesetz sowie die dazu gehörige Verordnung. Gesetz und Verordnung dienen seither als Grundlage für einen koordinierten, transparenten und einheitlichen Vollzug der Veterinärgesetzgebung zum Wohle von Mensch und Tier.
Regierungsrat geht nicht auf Rücktrittsforderungen ein
Weiter hält der Regierungsrat fest, dass das erstinstanzliche Urteil nichts am Entscheid des Veterinäramts vom 9. April 2018 und damit am rechtskräftig angeordneten verwaltungsrechtlichen Tierhalteverbot ändert. Das umfassende Tierhalteverbot untersagt es U.K. nicht nur auf unbestimmte Zeit, Tiere zu halten, zu züchten, mit Tieren zu handeln und sich berufsmässig mit Tieren zu beschäftigen, sondern es wurde auch angeordnet, dass auf dem Betrieb von U.K. erst wieder Tiere gehalten werden dürfen, wenn das Veterinäramt den Betrieb, die Stallungen, Einrichtungen und Wirtschaftsgebäude auf ihre tierschutz- und tierseuchenrechtliche Konformität hin überprüft und abgenommen hat. Der Tierhalteverbotsentscheid des Veterinäramts, basierend auf der bei der Hofräumung im August 2017 vorgefundenen Situation, ist rechtskräftig.
Der Regierungsrat distanziert sich von Rücktrittsforderungen an die Adresse von Regierungsrat Walter Schönholzer. Er hat den langjährigen und verschiedene Departemente betreffenden Fall aufgearbeitet und zusammen mit dem Veterinäramt dafür gesorgt, dass U.K. auf unbestimmte Zeit keine Tiere mehr halten darf.