Mit dem Anerkennungspreis werden jährlich eine Person, eine Personengruppe, eine Institution oder eine Unternehmung geehrt, die sich auf eine herausragende Art für das öffentliche Wohl in Kreuzlingen eingesetzt oder zur Bekanntheit und zum positiven Image der Stadt beigetragen hat oder haben. In diesem Jahr vergibt der Stadtrat den "Prix Kreuzlingen" zum drei-zehnten Mal.
Aussergewöhnlicher Leistungsausweis
Für den Anerkennungspreis nominiert werden können alle Personen mit Wohnsitz oder Sitz (Unternehmung, Institution, Verein) in Kreuzlingen oder Mitglieder eines ortsansässigen Vereins. Von einer Nomination ausgeschlossen sind Personen oder Vereine, die sich durch sportliche Leistungen ausgezeichnet haben. Diese werden bereits im Rahmen der Sportlerehrung geehrt. Ebenfalls nicht nominiert werden können Personen für ihre Leistungen in Ausübung eines politischen Amtes.
Preisübergabe im Rahmen der Bundesfeier
Die Jury bilden die Mitglieder des Stadtrates, der die Preisträgerin oder den Preisträger durch Abstimmung ermittelt. Den Anerkennungspreis bildet ein Kunstobjekt, dessen Sockel mit einer Plakette versehen ist. Der Preis wird anlässlich der 1. August-Feier 2023 durch den Stadtpräsidenten übergeben. Die Bundesfeier wird jeweils im Wechsel durch einen der vier Quartiervereine organisiert.
Nomination läuft bis 30. April 2023
Alle Kreuzlingerinnen und Kreuzlinger sind eingeladen, bis spätestens 30. April 2023 ihre Nomination(en) schriftlich und mit einer kurzen Begründung einzureichen. Ausser einer Eingangsbestätigung wird keine Korrespondenz geführt. Nominationen sind zu richten an Carmen Ramos, Präsidium, Hauptstrasse 62, 8280 Kreuzlingen, oder per E-Mail carmen.ramos@kreuzlingen.ch.