Bei Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern handle es sich um berufserfahrene Personen, die sich auf dem zweiten Bildungsweg zur Lehrperson ausbilden lassen wollten, hiess es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag. Unter anderem müssen sie mindestens 30 Jahre alt sein.
Die Pädagogische Hochschule Thurgau (PHTG) biete bisher im Gegensatz zu anderen pädagogischen Hochschulen kein Angebot für Quereinsteigende an und verliere dadurch Studierende an ausserkantonale Hochschulen.
Nach der bisherigen Regelung könnten Studierende "sur dossier" lediglich in die regulären Studiengänge aufgenommen werden. Die PHTG agiere dabei aber restriktiver als sie müsste und verlangte bisher eine Berufsmaturität als Voraussetzung.
Mit dem neuen Angebot für Quereinsteigendende wird diese Vorgabe aufgehoben. Neu können unter anderem auch Personen mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis zum Studium zugelassen werden.
Unterricht nach dem zweiten Studienjahr
Im Unterschied zu den regulären Studienangeboten absolvieren Quereinsteigende einen Teil der Ausbildung mit Teilzeitunterricht. Während das erste Studienjahr noch komplett an der Hochschule stattfindet, kann bereits ab dem zweiten Studienjahr eine bezahlte Teilzeitstelle an einer Thurgauer Schule angenommen werden.
Da die neuen Programme nicht vollständig in die regulären Studienangebote der PHTG integrierbar seien, müsse mit Mehrkosten gerechnet werden, hiess es in der Mitteilung weiter. Um diese zusätzlichen Ausgaben planen zu können, habe der Hochschulrat beschlossen, einen Numerus Clausus für die neuen Angebote festzulegen.