Die Geschäftsordnung des Grossen Rats datiert vom 22. März 2000 und hat sich seit dem Inkrafttreten im Wesentlichen bewährt. Der jetzige Revisionsbedarf ergibt sich aufgrund der seit der letzten Revision im Jahr 2016 aufgetretenen Fragen aus der Praxis, des Inkrafttretens des Öffentlichkeitsgesetzes, der fortschreitenden Digitalisierung sowie der Motionen «Bildung einer ständigen Kommission Klima, Energie und Umwelt» (20/MO 6/86) und «Angemessene Entschädigung für die oberste Behörde im Kanton» (20/MO 39/397).
Entschädigungen und Sitzungsgelder
Die wesentlichsten Neuerungen wurden in einer Fachkommission vorberaten und diese betreffen die Schaffung einer neuen ständigen Kommission «Klima, Umwelt und Energie», die Ergänzung des Ratsbüros durch Beisitzerinnen oder Beisitzer und die Wahl der Büromitglieder (mit Ausnahme des Präsidiums und des Vizepräsidiums) für die gesamte Legislaturperiode statt für jeweils nur ein Jahr. Im Übrigen schlägt das Büro eine massvolle Erhöhung der Sitzungsgelder, der Fraktionsentschädigungen und der Aufwandentschädigungen für das Präsidium von Kommissionen, beziehungsweise deren Stellvertreterin oder Stellvertreter vor.
Weitere Bestimmungen betreffen die Bild- und Tonaufnahmen der Ratsdebatten, die Modalitäten für die Durchführung von Abstimmungen, die Einreichungszeitpunkte und die Einreichungsformen parlamentarischer Vorstösse sowie die Kommissionsprotokolle.
