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Kreuzlingen
27.06.2023
03.07.2023 07:06 Uhr

Weite Teile des Rahmennutzungsplans treten per 1. September in Kraft

Kreuzlingen aus der Vogelperspektive. Bild: Stadt Kreuzlingen
Die Teil-Inkraftsetzung des neuen Rahmennutzungsplans (Zonenplan und Baureglement) erfolgt definitiv per 1. September 2023.

Anfangs Mai 2023 hat der Stadtrat von Kreuzlingen die Teil-Inkraftsetzung der Rahmennutzungsplanung über die unangefochtenen Inhalte des neuen Baureglements und die unbestrittenen Gebiete des Zonenplans beschlossen. Zwischenzeitlich ist dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen.

Haushälterischer Umgang mit Kreuzlinger Boden

Bei der Revision der Rahmennutzungsplanung der Stadt Kreuzlingen wurden insbesondere die Anliegen eines haushälterischen Bodenumgangs (Innenentwicklung), die Stärkung und der Erhalt der Freiräume beziehungsweise der Landschaft sowie der anderen übergeordneten raumplanerischen Ziele berücksichtigt. Eine Besonderheit des neuen Zonenplans von Kreuzlingen ist, dass keine Neueinzonungen von Gebieten zu Lasten des Kulturlandes vorgenommen wurden. Die vorgegebenen Entwicklungsszenarien wurden innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets umgesetzt. Diese nachhaltige Strategie konnte dank dem Mitwirken und der Zustimmung des Gemeinderats sowie der Kreuzlinger Bevölkerung umgesetzt werden. Der Stadtrat möchte allen Beteiligten danken, welche diesen mehrjährigen Prozess unterstützt und mitgetragen haben.

Mit der Revision des Rahmennutzungsplans wurden für das gesamte Stadtgebiet wesentliche Grundlagen für das Planungs- und Bauwesen der nächsten Jahre geschaffen. Für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, Investorinnen und Investoren, sowie Architektinnen und Architekten bedeutet dies ferner Planungssicherheit und ermöglicht ihnen unter anderem durch Investitionen einen wirtschaftlichen Beitrag zu Gunsten unserer Volkswirtschaft zu leisten.

Gut zu Wissen

Ab dem 1. September 2023 wird für die unangefochtenen Teile des neuen Baureglements bzw. für die unbestrittenen Gebiete des Zonenplans die neue Rahmennutzungsplanung zur Anwendung kommen. Dies betrifft den überwiegenden Teil des Gemeindegebiets der Stadt Kreuzlingen.

Infolge der hängigen Beschwerden beim Verwaltungsgericht gelten hingegen für die Gebiete "Ribistrasse, Mowag Süd" und "Kissingerguet / Seezelg" auch ab dem 1. September 2023 weiterhin der alte Zonenplan aus dem Jahr 2000 sowie die dazugehörenden Baureglementsvorschriften. Für die gesamte Erholungs- und Freizeitzone gelten ebenso weiterhin die entsprechenden Bestimmungen des alten Baureglements der Stadt Kreuzlingen aus dem Jahr 2000. In diesen Gebieten sind zudem die Übergangsvorschriften des Planungs- und Baugesetzes und der entsprechenden Verordnung zu beachten.

Die Bauverwaltung empfiehlt den Grundeigentümerschaften, Bauherrschaften, Investierenden und Planenden ihre Projekte, die nach dem bisher geltenden Recht ab Januar 2023 entwickelt wurden und nach altem Recht realisiert werden sollen, die entsprechenden Baugesuche bis spätestens 31. August 2023 bei der Bauverwaltung einzureichen.

 

Redaktion K24