Anfangs Mai 2023 hat der Stadtrat von Kreuzlingen die Teil-Inkraftsetzung der Rahmennutzungsplanung über die unangefochtenen Inhalte des neuen Baureglements und die unbestrittenen Gebiete des Zonenplans beschlossen. Zwischenzeitlich ist dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen.
Haushälterischer Umgang mit Kreuzlinger Boden
Bei der Revision der Rahmennutzungsplanung der Stadt Kreuzlingen wurden insbesondere die Anliegen eines haushälterischen Bodenumgangs (Innenentwicklung), die Stärkung und der Erhalt der Freiräume beziehungsweise der Landschaft sowie der anderen übergeordneten raumplanerischen Ziele berücksichtigt. Eine Besonderheit des neuen Zonenplans von Kreuzlingen ist, dass keine Neueinzonungen von Gebieten zu Lasten des Kulturlandes vorgenommen wurden. Die vorgegebenen Entwicklungsszenarien wurden innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets umgesetzt. Diese nachhaltige Strategie konnte dank dem Mitwirken und der Zustimmung des Gemeinderats sowie der Kreuzlinger Bevölkerung umgesetzt werden. Der Stadtrat möchte allen Beteiligten danken, welche diesen mehrjährigen Prozess unterstützt und mitgetragen haben.
Mit der Revision des Rahmennutzungsplans wurden für das gesamte Stadtgebiet wesentliche Grundlagen für das Planungs- und Bauwesen der nächsten Jahre geschaffen. Für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, Investorinnen und Investoren, sowie Architektinnen und Architekten bedeutet dies ferner Planungssicherheit und ermöglicht ihnen unter anderem durch Investitionen einen wirtschaftlichen Beitrag zu Gunsten unserer Volkswirtschaft zu leisten.