Seit dem 1. Juni 2023 tragen zwei Ressorts neue Namen. Das Ressort Gesetzliche Betreuungsdienst (GBD) heisst neu Berufsbeistandschaft, das Ressort Dienstleistungszentrum (DLZ) nennt sich neu Arbeitsintegration.
Inhaltlich ändert sich für die beiden Ressorts nichts. Die Berufsbeistandschaft Kreuzlingen ist unverändert zuständig für die Führung von behördlichen Massnahmen im Auftrag der KESB im Erwachsenen- und Kindesschutzrecht (Beistandschaften). Dies für die Stadt Kreuzlingen sowie die Gemeinden Bottighofen und Lengwil.
Das Ressort Arbeitsintegration trifft wie bis anhin Abklärungen zur Arbeits- und Leistungsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft der Klienten. Oberstes Ziel ist die Integration in den ersten Arbeitsmarkt.