Aus der Sicht der Raumplanung muss die Innenverdichtung vor der Aussenbebauung gefördert werden. Die Nutzungsreserven in der Bauzone sind bekannt. Diese bestehen aus noch unbebauten Flächen in der Bauzone, aus Ausbaupotential auf bebauten Flächen sowie Flächen mit Umnutzungspotential. Dabei ist auf die Strukturerhaltungsgebiete Rücksicht zu nehmen. Mit dem Wissen über das vorhandene Nutzungspotential in den Bauzonen kann die Aussenentwicklung vernünftig reguliert werden. Nach dem Motto des Thurgauer Rechtsanwalt Thomas Leu - macht die Schweiz stark - wird er das Siedlungswachstum nach innen zugunsten unserer kommenden Generation in Bern leuenstark vertreten.