Das Bundesgericht habe seinen Entscheid damit begründet, dass Elternbeiträge bei obligatorisch ausgestalteten vorschulischen Massnahmen "unvereinbar mit dem verfassungsmässigen Grundrecht des unentgeltlichen Grundschulunterrichts" seien, heisst es in der Mitteilung der Thurgauer Staatskanzlei vom Donnerstag.
Dies gilt auch für allfällige Transportkosten der Kinder zu einem Angebot der vorschulischen Sprachförderung. Es habe laut Bundesgericht keinen Einfluss, dass die Massnahme vor der Einschulung in den Kindergarten erfolge und nur Kinder zum Besuch der Sprachförderung verpflichtet würden, bei denen ein sprachlicher Förderbedarf bestehe.