Im Vorfeld einer Abstimmung auferlegt das Neutralitätsgebot einer Behörde Zurückhaltung und Augenmass. Dieses für demokratische Abläufe fundamentale Prinzip scheint die Schulbehörde Kreuzlingen im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Privatisierung der Schulzahnklinik aus den Augen verloren zu haben.
Sie hat (im Textteil einer hiesigen Lokalzeitung und auf Social Media) ein «Interview» publiziert, das sie selber verfasst hat (Quellenangabe: «Interview Schule Kreuzlingen»). Darin lobt Schulbehördenmitglied Markus Blättler in höchsten Tönen und völlig unkritisch die angeblichen Vorteile einer Privatisierung und die interessierte Käuferin darf die Vorzüge ihres vorgesehenen Betriebskonzepts lobpreisen. Behauptet wird, für die Kinder ändere sich nichts, wobei dann verstohlen wenigstens in einem Nebensatz noch angeführt wird, dass Zahnspangen nicht mehr subventioniert werden.
Das ist einer Demokratie unwürdige, einseitige Behördenpropaganda. Den betreffenden Repräsentanten der Schule Kreuzlingen, die dieses sogenannte «Interview» veranlasst und verfasst haben, wäre dringend anzuraten, in Staatskunde noch einmal die Schulbank zu drücken. Allenfalls wäre das ja für einige Lektionen in der eigenen Oberstufe möglich.