Der Wirkungskreis der Schulgemeinden im Bildungs- und Erziehungsbereich wird immer grösser, die Aufgaben immer anspruchsvoller. Es ist nur logisch, dass sich die Schulgemeinde auf ihr Kerngeschäft konzentrieren will. Gemäss Auftrag des Kantons bleibt die Schule weiterhin zuständig für die Zahnmedizinische Prophylaxe. Darüber hinaus gehört Zahngesundheit aber nicht zu den Aufgaben von Schulgemeinden. Die Schule beteiligt sich jedoch auch nach einem Verkauf der Klinik – wie bisher - an den Kosten für Kariesbehandlungen. Nicht mehr übernommen werden Kosten für Zahnkorrekturen. Es ist möglich, bei den Krankenkassen frühzeitig eine Zusatz-Zahnversicherung für Kinder zu einer sehr bescheidenen Prämie abzuschliessen. Die Zusatzversicherung übernimmt auch Kosten für Kieferorthopädische Behandlungen und Massnahmen.
Ein Verkauf der Schulzahnklinik ändert für die kleinen Patienten und ihre Eltern nichts. Zusätzlicher Vorteil: Falls der «Familien»-Zahnarzt mit der Schule eine Leistungsvereinbarung abschliessen sollte, könnte der Nachwuchs zu denselben Konditionen auch dort behandelt werden. Die Schulgemeinde schafft mit dem Verkauf weitere Kapazitäten im Bildungsbereich.