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Kanton
20.12.2023

Thurgau schützt Wasser- und Stromversorgung vor Verkauf an Private

Die Trinkwasserversorgung soll im Thurgau bei der öffentlichen Hand bleiben. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/DPA/FELIX KÄSTLE
Grosser Rat – Der Thurgauer Grosse Rat hat der öffentlichen Hand ein gesetzlich verankertes Vorkaufsrecht eingeräumt, falls Versorgungsinfrastruktur im Bereich Wasser und Strom verkauft wird. Damit soll verhindert werden, dass die Grundversorgung in die Hände von rein profitorientierten Unternehmen gerät.

Im Kantonsparlament gab es am Mittwoch in erster Lesung kaum Widerstand gegen die geplante Änderung des kantonalen Planungs- und Baugesetzes. Dort wird neu festgehalten, dass betroffene Gemeinden, der Kanton sowie von ihnen kontrollierte Institutionen ein Vorkaufsrecht erhalten, wenn Infrastruktur für die Grundversorgung der Bevölkerung mit Wasser und Strom zum Verkauf stehen.

Damit soll sichergestellt werden, dass diese Versorgungsinfrastrukturen in den Händen von demokratisch organisierten Institutionen bleiben.

Die Gesetzesänderung hat ihren Ursprung in der Motion "Kein Ausverkauf von Versorgungsinfrastrukturen" von Kantonsrat Franz Eugster (Mitte). Er rief seinen Parlamentskolleginnen und -kollegen etwa den weltweiten "Run" auf Wasser in Erinnerung.

Keystone-SDA