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Kanton
30.12.2023
30.12.2023 13:54 Uhr

Alkohol am Steuer: Schon ein Glas benebelt die Sinne

Schon ein Glas Champagner zeigt bei einer 60 Kilogramm schweren Frau einen Blutalkoholgehalt von 0,30 Promille an (Richtwert) und Einschränkungen der Fahrtauglichkeit sind möglich. Bild: pixabay.com
Alkohol am Steuer gehört zu den grössten Sicherheitsrisiken im Strassenverkehr. Schon kleine Mengen wirken sich auf die Fahrfähigkeit aus. Wer alkoholisiert fährt, gefährdet sich und andere. Zudem drohen hohe Bussen und Führerausweisentzug.

Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt: Bereits ein Glas wirkt sich gemäss Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU auf die Fahrfähigkeit aus. Aufmerksamkeit und Sehvermögen nehmen ab, gleichzeitig verlängert sich die Reaktionszeit. Alkoholkonsum steigert ausserdem die Risikobereitschaft und ruft Müdigkeit hervor – allesamt gefährliche Begleiter im Strassenverkehr.

Gemäss dem TCS sinken Aufmerksamkeit, Sehschärfe und Hörleistung bereits ab einem Alkoholgehalt im Blut von 0,2 bis 0,5 Promille. Ab 0,5 Promille ist das Gleichgewicht gestört, die Reaktionszeit steigt merklich, die Nachtsicht und die Konzentration werden vermindert.

Jeder 8. Unfall wegen Alkohol

In den vergangenen fünf Jahren war gemäss BFU durchschnittlich bei jedem 8. schweren Verkehrsunfall Alkohol am Steuer im Spiel. Seit einigen Jahren nehmen Alkoholunfälle wieder zu. Hinzu komme, dass Alkoholunfälle oft schwerwiegend seien. Die meisten passieren nachts, speziell an den Wochenenden.

Besonders gefährdet sind dabei junge Fahrzeuglenkerinnen und -lenker. «Als Neulenkende sind sie beim Autofahren noch stärker gefordert – Fahrzeugbeherrschung und entsprechende Automatismen sind erst in der Aufbauphase», so die BFU. Schon kleine Beeinträchtigungen würden deshalb die Unfallgefahr erhöhen. Deshalb gilt für Neulenkerinnen und Neulenker seit einigen Jahren null Promille. Die Nulltoleranz gilt auch für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sowie Berufschauffeurinnen und Berufschauffeure.

Alkohol baut sich sehr langsam ab

Alkohol macht sich im Körper sehr schnell bemerkbar. Im Internet sind verschiedene Alkoholrechner zu finden, mit denen man die Alkoholkonzentration im Blut nach verschiedenen Getränken berechnen kann. «So differenziert diese auch sein mögen – sie erlauben nur eine grobe Abschätzung. Selbstverständlich darf es nicht das Ziel sein, sich möglichst nahe an den gesetzlich noch zulässigen Blutalkoholwert von 0,5 Promille zu trinken», schreibt die BFU.

Gemäss dem TCS werden bei einem 70 Kilogramm schweren Mann bei einem Bier oder Alcopop von 3 dl ein Blutalkoholwert 0,25 gemessen. Bei einer 60 Kilogramm schweren Frau sind es 0,35.

Was viele nicht wissen: Alkohol baut sich sehr langsam ab. Pro Stunde sind es nur etwa 0,1 bis 0,15 Promille. Das geschieht auch im Schlaf nicht schneller. Wer zu viel getrunken hat, kann am nächsten Morgen also immer noch fahrunfähig sein.

Der Abbau lässt sich nicht beschleunigen – weder mit Kaffee, sauren Gurken noch Rollmops. Wer fährt, verzichtet also am besten auf Alkohol.

Alkoholgrenze gilt auch fürs Velo

Für «normale» Verkehrsteilnehmende mit Auto, Motorrad, Velo und E-Bike gilt eine Alkoholgrenze von 0,25 mg/l bzw. 0,50 Promille.

Ein Alkoholverbot gilt u.a. für Fahrzeugführer/innen im Personenverkehr und im Personentransport, beim Transport gefährlicher Güter, Fahrlehrern und Begleitpersonen auf Lernfahrten. Auch für Inhaber des Führerausweises auf Probe gilt ein Alkoholverbot. Der Grenzwert liegt bei 0.05 mg/l oder 0,10 Promille.

5 Tipps zum Thema

  • Wer fährt, verzichtet am besten auf Alkohol.
  • Als Lenker unterwegs und trotzdem etwas getrunken? Fahrzeug stehen lassen und ÖV oder Taxi nehmen.
  • Party? Fahrgemeinschaft bilden und vereinbaren, dass der Fahrer oder die Fahrerin nicht trinkt.
  • Für Gastgeber: Immer auch alkoholfreie Getränke bereit halten.
  • Personen, deren Fahrfähigkeit wegen Alkohol beeinträchtigt ist, vom Fahren abhalten.

Quelle: BFU

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