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Kreuzlingen
27.01.2024
27.01.2024 17:39 Uhr

Wie verhält man sich bei einem Raubüberfall?

In der Notrufzentrale der Kantonspolizei Thurgau laufen die Fäden zusammen. Bild: Kanton Thurgau
Nach einem Raubüberfall auf eine über 91-jährige Frau in Kreuzlingen vor wenigen Tagen fragten wir die Kantonspolizei Thurgau, wie wir uns alle besser schützen können und was besonders zu beachten ist.

Bei einem Raubüberfall befindet sich die Täterschaft in einer Ausnahme-, beziehungsweise Stresssituation. Entsprechend kann nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden, wie sich die Personen bei einer Konfrontation verhalten. Gemäss der Kantonspolizei Thurgau ist es daher ratsam, dass man im Zweifelsfall die Anweisungen der Täterschaft befolgt. Daniel Meili, der Mediensprecher der Kapo Thurgau sagt: "Die eigene Gesundheit ist immer wichtiger, als Geld oder andere Wertsachen."

Sobald die Täterschaft weg oder die Gefahr gebannt ist, sollte umgehend die Polizei über die Notrufnummer 117 alarmiert werden. Für die weiterführende Ermittlungsarbeit ist es hilfreich, wenn betroffene Personen Angaben zu Täterschaft (wie Signalement) oder möglichen Fluchtfahrzeugen machen können.

Fremde an der Haustüre

Raubüberfälle auf Privatpersonen sind zum Glück nicht an der Tagesordnung, Raubüberfälle in den eigenen vier Wänden selten. Das ist weiter zu erfahren. Es kann aber auch vorkommen, dass andere Kriminelle oder Leute mit zweifelhaften Absichten an der Haus- und Wohnungstür erscheinen. Vor wenigen Wochen gab es ebenfalls in Kreuzlingen einen Diebstahl mit dem sogenannten "Wasserglas-Trick" (Medienmeldung siehe Link).

Die Kantonspolizei Thurgau rät grundsätzlich, die Tür erst zu öffnen, wenn die Bewohner festgestellt haben, wer draussen steht. Beispielsweise mit einem Blick durch den Türspion oder durch ein Fenster. Wenn die Person vor der Tür nicht erkannt werden kann oder unbekannt ist, empfiehlt die Polizei, die Tür im Zweifelsfall geschlossen zu halten.

Eigene Sicherheit das Wichtigste

Wie eine private Person während eines Raubüberfalles helfen kann, solange die Polizei noch nicht eingetroffen ist, bilden lebhafte Diskussionen in der Kreuzlinger und Thurgauer Bevölkerung. Die Kantonspolizei Thurgau rät: "Das A+O ist eine möglichst rasche Meldung an den Polizeinotruf 117!" Natürlich ist auch die Betreuung des Opfers wichtig, falls dies nötig ist.

Im Allgemeinen gilt und unabhängig vom Delikt - es gefährlich sein kann, sich einer Täterschaft in den Weg zu stellen. Daniel Meili ergänzt: "Es ist nicht voraussehbar, wie diese reagiert und man muss damit rechnen, dass Gewalt angewendet wird, um fliehen zu können."

Auch hier gilt, dass die eigene Sicherheit an erster Stelle steht und man im Zweifelsfall nicht versuchen sollte, die Täterschaft an der Flucht zu hindern. Es kann aber sehr hilfreich sein, wenn man Täter in sicherer Distanz verfolgt und der Polizei ebenfalls über die Notrufnummer 117 Hinweise zum Standort respektive die Fluchtrichtung und Signalement geben kann.

Kapo TG / Redaktion K24