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Kreuzlingen
14.02.2024
14.02.2024 09:57 Uhr

Stellungnahmen zur Kritik am Stadtrat Kreuzlingen nach Vergaben

Stellungnahme aus dem Stadthaus Kreuzlingen. Bild: Lorenz Olgiati
In seiner Replik auf mündliche und schriftliche Kritik, verweist der Stadtrat auf das öffentliche Beschaffungswesen.

Zunächst wurde im Gemeinderat Kritik in Zusammenhang mit der Auftragsvergabe an den Sicherheitsdienst laut, anschliessend in einem Leserbrief im Publikationsorgan der Stadt Kreuzlingen, den Kreuzlinger Nachrichten vom 8. Februar die Vergabe an ein Glarner Unternehmen missbilligt, das den Chogenbach freilegen soll.

Der Stadtrat will die Kritik so nicht stehen lassen, zumal "die Auftragsvergaben nicht beliebig erfolgen, sondern dem öffentlichen Beschaffungswesen unterliegen", betont Stadtpräsident Thomas Niederberger. Denn die öffentliche Hand ist gesetzlich dazu verpflichtet, Aufträge, beispielsweise im Baugewerbe über CHF 500'000.-, öffentlich auszuschreiben. Als Rechtsgrundlage dient die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB).

Klare Regeln bei Vergaben

Mit Inkrafttreten des neuen Vergaberechts per 1. April 2022 wurden zahlreiche Einzelheiten des Verfahrens angepasst, schreibt die Stadt Kreuzlingen. So ist beispielsweise eine Publikation der Ausschreibungen auf www.simap.ch zwingend. Im Amtsblatt erfolgen keine Ausschreibungen mehr. Allein in den Jahren 2022 und 2023 haben Stadt und Energie Kreuzlingen insgesamt 16 Aufträge öffentlich ausgeschrieben und nach IVöB vergeben.

Auf die öffentliche Ausschreibung der Sanierung des Chogenbachs mit einer Bausumme von knapp zwei Millionen Franken erhielt die Stadt vier Angebote. Nach eingehender Prüfung und Auswertung der vorgegebenen Kriterien, hat die Firma Toneatti AG aus Bilten GL gemäss Vergaberecht das vorteilhafteste Angebot eingereicht und erhielt deshalb den Zuschlag. Unter den Bewerbern war auch eine Firma mit Filiale in Kreuzlingen, die jedoch keinen der vorderen Ränge belegen konnte. Wichtig zu wissen: Gemäss Vergaberecht darf die Distanz zum Auftragsort für die Auftragsvergabe nicht gewichtet werden.

"Insbesondere Sanierungen von Bächen im Stadtgebiet sind komplexe Aufgaben, da sie neben Wasserbau auch Betonbau sowie verschiedene Disziplinen des Tiefbaus beinhalten. Entsprechend sind Firmen mit den erforderlichen Kompetenzen dünn gesät", betont Stadtrat Ernst Zülle. Im Herbst 2023 schrieb die Stadt Kreuzlingen die Sanierungen des Schoderbachs hinter dem Emmishofer Zoll und den Chogenbach entlang der Bleichestrasse aus. Weil für die Sanierung des Schoderbachs keine Angebote eingingen, vergab die Stadt den Auftrag in einer zweiten Runde freihändig, was gemäss IVöB nach ausbleibenden Offerten erlaubt ist. Drei von fünf Thurgauer Unternehmen reichten eine Offerte ein. Der Auftrag wurde an die Firma Geiges AG, Warth, vergeben.

In einem weiteren Vergabefall wurde im Gemeinderat nach deren Sitzung vom 25. Januar, welche unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, die Auftragsvergabe an einen Sicherheitsdienst, beziehungsweise deren Ermittlung und Bewertung kritisiert. "Das Vergaberecht sieht vor, das vorteilhafteste Angebot zu ermitteln, indem Qualität und Preis einer Leistung sowie je nach Leistungsgegenstand weitere gleichwertige Kriterien bewertet werden"; betont Stadtpräsident Niederberger.

"Für Kritik sind wir offen. Gleichzeitig stehen wir als Politiker in der Pflicht, auf unwahre oder falsche Äusserungen im Sinne eines offenen Wissenstransfers zu antworten"; erklärt Stadtpräsident Niederberger im Namen seiner Stadtratskollegen.

 

 

Weitere Informationen zum Beschaffungswesen: www.dbu.tg.ch/fachstellen/oeffentliches-beschaffungswesen

zVG/Redaktion Kreuzlingen24