Seit vielen Jahren führt Walter Scherb das Amt als Friedensrichter mit grossem Engagement und Herzblut aus. Er versteht es, mit seinem Verhandlungsgeschick auch verfahrene Situationen einer gütlichen Lösung zuzuführen. Ein Gang zum Gericht kann somit vielfach vermieden werden. Dazu benötigt es unter anderem Einfühlungsvermögen, Vertrauenswürdigkeit, fundierte Kenntnisse im rechtlichen, respektive juristischen Bereich und auch eine gewisse Beharrlichkeit. Alles Attribute, welche Walter Scherb zweifelsohne mitbringt.
Walter Scherb – mit Überzeugung die richtige (Wieder-)Wahl als Friedensrichter am 03. März 2024!