Die entsprechende Anpassung des Steuergesetzes war im Kantonsparlament bis zur Schlussabstimmung völlig unbestritten. Die Parlamentarier sahen Nachholbedarf. Der Thurgau sei der einzige Kanton, der sein Steuersoftware-System noch nicht vereinheitlicht habe.
Mit der Vereinheitlichung verspricht sich die Politik Effizienz- und Synergieeffekte bei Gemeinden und Kanton. Auch könnten Vorteile der Digitalisierung mit einer einheitlichen Steuersoftware besser genutzt werden.
Der Regierungsrat rechnete in der Botschaft zur Gesetzesänderung mit Anschaffungskosten von 4 bis 6 Millionen Franken.