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Leserbrief
Kreuzlingen
23.02.2024

Jung+schwarz=verdächtig

Leserbrief zum Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Bild: Archiv
Leserbriefschreiber Werner Schoop hinterfrägt, ob der Schweiz-Kenianer und seine Anwälte den dunkelhäutigen Mitmenschen einen Gefallen taten.

Nun hat es also doch noch funktioniert. Die Richter und Richterinnen in Strassburg haben, nachdem alle Gerichte in der Schweiz, dies verneint haben, eine Polizeikontrolle als rassistisch klassiert. Der Schweiz-Kenianer wurde 2015 polizeilich kontrolliert. Dieser weigerte sich aber, sich auszuweisen, weil er sich diskriminiert -fachlich Racial Profiling -fühlte. Nun ist er also mit Hilfe von Anwälten und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) freigesprochen worden. Die Richter des EGMR kritisieren nicht nur die Polizei, sondern auch sämtliche Gerichtsinstanzen in der Schweiz. Würde ich hier schreiben, was ich vom EGMR halte, würde der Leserbrief nicht angenommen, geschweige denn gedruckt werden.

Die Frage, die ich mir stelle, ist: haben sich der Schweiz-Kenianer und seine Anwälte den farbigen Mitmenschen einen Gefallen getan? Vielleicht muss die Polizei in Zukunft noch vorsichtiger bei Kontrollen von Farbigen umgehen, das mag sein. Zu befürchten aber ist, dass Menschen mit einer Abneigung gegenüber Ausländern oder Farbigen genau in dieser Ablehnung bestärkt werden, unter dem Motto: sie kommen hierher, treten Gesetze mit Füssen und wenn’s dann Sanktionen gibt, geht man mit Hilfe von Anwälten, welche sogar noch die Steuerzahler berappen, bis nach Strassburg. Die Lösung wäre einfach gewesen; Ausweis zeigen, und die Polizeikontrolle wäre erledigt gewesen. Tja aber dann könnte man sich nicht als «Berufsopfer» darstellen.

Werner Schoop, Kreuzlingen