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Kreuzlingen
28.02.2024
29.02.2024 05:33 Uhr

Stadt Kreuzlingen vereinheitlicht Betreuungszuschüsse

Kinderbetreuung in Kitas muss man berechnen können. Bild: pixabay
Seit dem 1. Januar 2024 können in Kreuzlingen wohnhafte Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in einer Kreuzlinger Kindertagesstätte (Kita) Betreuungszuschüsse beantragen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Damit soll der Zugang zu bezahlbarer Betreuung erleichtert, und die Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit gefördert werden. Die Grundlage für die vereinheitlichen Betreuungszuschüsse geht auf die Motion zum Thema "Kindertagesstätten" der Gemeinderäte Alexander Salzmann und Christian Brändli zurück und wurde vom Stadtrat im Dezember 2023 beschlossen.

Mit der neuen Berechnung wird der Betreuungszuschuss nach Einkommen abgestuft: je tiefer das Einkommen, umso höher der Zuschuss. Ein Beispiel: Beträgt das steuerbare Einkommen 50'000 Franken beträgt der Elternanteil 40 Prozent, der Subventionsbeitrag 60 Prozent.

Berechnet wird der Zuschuss aus der Differenz zwischen den finanziellen Eigenleistungen der Erziehungsberechtigten und den effektiven Kosten der Kindertagesstätte. Bei einem ausgewiesenen, steuerbaren Vermögen wird der Betreuungsplatz unabhängig vom Einkommen nicht subventioniert.

So funktioniert es:

  • Die Eltern suchen einen Platz in einer anerkannten Kita und schliessen einen Betreuungsvertrag ab.
  • Sie erhalten von der Kita ein Formular und lassen sich vom Steueramt das steuerbare Einkommen / Vermögen bestätigen.
  • Die Kita errechnet den Betreuungszuschuss auf der Grundlage der Vorgaben und zieht diesen vom Elterntarif ab.
  • Die Kita stellt die Höhe des Betreuungszuschusses bei der Stadt in Rechnung.

Informationen und Berechnung der Zuschüsse unter: www.kreuzlingen.ch Fachstelle Integration und Familie.

 

 

Redaktion K24