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Leserbrief
Kanton
07.03.2024
07.03.2024 15:04 Uhr

Plakatphopie des Kantons Thurgau

Leserbrief zu den Standorten an Wahlplakaten im Kanton Thurgau. Bild: Kanton Thurgau
Wohin Vorschriften über Standorte von Wahlplakaten führen.

Früher musste von radikalen Randgruppen mit der Demolierung von Plakatstandorten gerechnet werden. Heute bekommen jene «Leidwärcher» Konkurrenz vom Tiefbauamt, welches sich selbst zum König über die Werbung im öffentlichen und privaten Raum gemacht hat. So dürfen heute Landwirte und Grundbesitzer nicht mehr selbst entscheiden, wo und in welcher Anzahl man seine politischen Vertreter unterstützen möchte. Der Regierungsrat mit dem zuständigen Departement gibt mit strikten Regeln vor, wie viele Plakate an einem Standort platziert werden dürfen. Das Abräumen von Zuwiderhandlungen wird dann im grossen Still durch Steuergelder finanziert.

Im Budget des Tiefbauamtes

Ich bitte unsere politischen Vertreter zukünftig, beim Budget des Tiefbauamtes mit Verweis auf diesen Irrsinn genau hinzuschauen. Während den Nationalratswahlen kam dieses Thema das erste Mal auf. Dass nur einige Wochen später ein komplett neues Reglement vorhanden war, lässt darauf schliessen, dass die Auslastung in diesem Amt nicht besonders hoch ist, wenn solche Kapazitäten ohne weiteres zur Verfügung stehen, um ein solch demokratiefeindliches Verhalten durchzusetzen. Mit unseren überlasteten Strassen haben wir wichtigere Arbeiten vor uns, welche nicht angepackt werden.

Marco Bortoluzzi, Präsident Junge SVP Thurgau, Erlen