Um ein Verbot zu erwirken, braucht es eine Änderung im Reglement über die Delegation von verkehrs- und ordnungsdienstlichen Aufgaben sowie die Videoüberwachung.
Der Einsatz von biometrischen Erkennungssystemen zur Identifizierung von Personen im öffentlich zugänglichen Raum zu Überwachungszwecken stellt eine Gefahr für die Grundrechte der Stadtbevölkerung dar und ist verfassungswidrig. Das hält Aufrecht Thurgau-Gemeinderat Georg Schulthess in einer Motion an den Kreuzlinger Stadtrat fest. Auch würden in allfälligen Massenüberwachungen fundamentale demokratische Prinzipien verletzt. Die häufigste Form sind Gesichtserkennungssysteme. Die Identifikation kann ebenso anhand anderer biometrischer Daten, an Gang, Augen und Stimme erfolgen.
Öffentlicher Raum
Einige Beispiele von biometrischer Erkennung sind bekannt. Die SBB macht Versuche damit, in Läden kommt sie zum Einsatz, am Flughafen wird jeder gescannt, fotografiert und abgeglichen. Bilder von uns allen sind in der Ausweisdatenbank und von spezialisierten Bildhändlern, welche diese auf Social-Media sammeln verfügbar. In Zürich, St. Gallen, Lausanne und Basel-Stadt wurde biometrische Erkennung bereits von den Parlamenten verboten.
«Wir haben das Recht, uns frei und unerkannt im öffentlichen Raum zu bewegen», sagt Gemeinderat Georg Schulthess. Eine automatische Gesichtserkennung mache es jedoch möglich, dass Menschen auf der Strasse jederzeit persönlich identifiziert werden. Um eine solche Massenüberwachung zu verhindern, setzt sich Schulthess für ein Verbot von automatischer Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ein. Mit der vorliegenden Motion will Gemeinderat Georg Schulthess erreichen, dass biometrische Erkennungssysteme auf dem Gebiet der Stadt Kreuzlingen nicht mehr erlaubt sind.
Er sagt: «Warum ein Verbot? Ich bin sonst nicht für Verbote zu haben.» Und Schulthess ergänzt: «Es gibt aber eben gar nicht erst eine Legitimation, keine gesetzliche Grundlage, dass das überhaupt gemacht werden darf und trotzdem macht es die Polizei, der Flughafen und die Bahn möchte auch.» Weil sich die Behörden nicht an die Gesetzesgrundlagen halten, brauche es ein ausdrückliches Verbot, ohne aufgeweichte Ausnahmen.
Ergänzung im Reglement
Schulthess beauftragt den Stadtrat, dem Gemeinderat eine Weisung vorzulegen, welche das Reglement über die Delegation von verkehrs- und ordnungsdienstlichen Aufgaben sowie die Videoüberwachung vom 15. März 2018 mit einem Verbot für den Einsatz von biometrischen Erkennungssystemen ergänzt. Schulthess begründet das damit, dass die Systeme nur einen sehr kleinen Beitrag zur Sicherheit leisten, aber einen grossen Einschnitt in die Grundrechte darstellen. Es gelten mehr, die Ursachen für die Kriminalität im Land zu bekämpfen und nicht die Bürger zu überwachen. Zudem erwähnt er, dass das Missbrauchspotential, die Risiken und Diskriminierung zu gross seien. Spätestens mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz werde es schwierig, Entscheide des Algorithmus nachzuvollziehen
Gemäss heutigem Kenntnisstand werden in der Stadt Kreuzlingen noch keine biometrischen Erkennungssysteme eingesetzt. Dies soll auch in Zukunft so bleiben. Als reine präventive Vorsichtsmassnahme - denn sollten demnach heute schon solche Systeme eingesetzt werden - wirke das geforderte Verbot künftig entgegen.