Die Stadt Kreuzlingen aktualisiert per sofort den Gebührentarif, der im Parkierungsreglement der Stadt Kreuzlingen integriert und seit 1. Juni 2023 in Kraft ist. Mit dem Grundsatzentscheid vom 21. November 2023 entschied der Stadtrat, den Parkplatz beim Schwimmbad Hörnli mit Parkuhren zu bewirtschaften und gleichzeitig die Tarife für die Langzeitparkplätze für das gesamte Stadtgebiet zu vereinheitlichen.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt der Gebührentarif analog den Langzeitparkplätzen "Seeufer West" und "Hafen Seegarten", womit auf dem gesamten Stadtgebiet eine einheitliche Tarifstruktur festgelegt wird.
Bis zum 31. Dezember 2024 gewährt der Stadtrat ein Übergangstarif für Besitzerinnen und Besitzer von Saisonkarten des Schwimmbads Hörnli sowie für Mieterinnen und Mieter von Festplätzen auf dem Campingplatz Fischerhaus sowie für die Tagespauschale.
Übergangstarif Parkplatz Hörnli
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Bis 31.12.24 |
Ab 01.01.2025 |
Tagestarif |
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CHF 04.00 |
CHF 08.00 |
Monatstarif |
Mit Saisonkarte Schwimmbad Hörnli |
CHF 17.50 |
CHF 35.00 |
Monatstarif |
Miete Festplatz |
CHF 17.50 |
CHF 35.00 |
Des Weiteren werden die Sondertarife für Mitglieder und Mitarbeitende der benachbarten Vereine Centro Italiano, SC Kreuzlingen, Tennisclub Hörnli und Kynologischer Verein aufgehoben, es gelten ab sofort die aktuellen Tarife.
Mit der Installation der Parkuhren wird die Schrankenanlage beim Schwimmbad Hörnli im März 2024 zurückgebaut. Der Stadtrat ist sich der damaligen aufwendigen Installation der Schrankenanlage bewusst. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Anlage sowohl im Betrieb wie auch im Unterhalt sehr anfällig und aufwändig ist. Deshalb erfolgt die Bewirtschaftung ab diesem Frühjahr mit Parkuhren.