Dieser Vorschlag führt zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand, greift in die kantonale Steuerautonomie ein und beeinträchtigt die wirtschaftliche Lage von Einverdiener-Ehepaaren.
Die Individualbesteuerung erfordert separate Steuererklärungen für Ehepaare. Dies ermöglicht eine Erhöhung des Kinderabzuges von 12'000 Franken. Jedoch entfallen dabei die Einpersonenhaushalts- und Einverdiener-Ehepaarabzüge. Obwohl die Steuersätze für niedrige und mittlere Einkommen leicht sinken, werden sehr hohe Einkommen geringfügig stärker belastet. Die gesamten Steuerausfälle belaufen sich schweizweit auf 1 Milliarde Franken. Zusätzlich führt die Individualbesteuerung zu erheblichem Mehraufwand. Im Kanton Thurgau wird mit 66'000 zusätzlichen Steuererklärungen gerechnet, womit rund 20 neue Stellen für Veranlagungsexperten geschaffen werden müssen. Damit dürften rund 2.5 Millionen Franken weitere Kosten anfallen, die der Steuerzahler zu berappen hat.
Gemeinsame Steuerveranlagung für Singles und Ehepaare
Im Kanton Thurgau wird bereits ein erfolgreiches Modell angewendet, das eine gemeinsame Steuerveranlagung ermöglicht. Hier wird die Einkommenssteuer für Alleinstehende und gemeinsam besteuerte Eheleute nach dem gleichen Tarif berechnet, unter Anwendung des Vollsplittings. Dieses Modell ist fair und einfach, berücksichtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Ehepaaren und schont die kantonale Steuerautonomie.
Im Gegensatz zur Individualbesteuerung birgt das Thurgauer Modell keine zusätzlichen Kosten für die Steuerzahler und ermöglicht eine gerechte Besteuerung für Ehepaare, ohne Einverdiener-Ehepaare zu benachteiligen. Die Wahl des Thurgauer Modells ist daher vernünftiger und effizienter.