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Schweiz
17.04.2024

Zahlt die Krankenkasse bald Sextoys?

Bild: zvg
Auf den ersten Blick scheint es ein verspäteter 1. Aprilscherz, doch der Sextoy Shop Amorana fordert in einem offenen Brief an die Krankenkasse eine Übernahme der Kosten für die Erwachsenen-Spielzeuge.

Unter dem Motto «Orgasmä für’d Gsundheit» betont Amorana die positive Auswirkung eines erfüllten Sexuallebens auf die allgemeine Lebensqualität und mentale Gesundheit. Wissenschaftliche Forschung habe wiederholt gezeigt, dass sexuelles Wohlbefinden einen positiven Einfluss auf die psychische und physische Gesundheit hat. Trotzdem wurden die gesundheitlichen Vorteile von Masturbation bisher nur bei einem Bruchteil der Befragten im Rahmen eines Arztbesuchs thematisiert.

Laut einer aktuellen Studie von Amorana würden jedoch 38.8 % der Befragten es begrüssen, wenn das Thema Selbstbefriedigung von ihren Ärzten angesprochen würde, und 66.4 % wären sogar bereit, ärztlichem Rat in Bezug auf Masturbation zu folgen.

Sextoys können als therapeutische Hilfsmittel dienen und das sexuelle Wohlbefinden steigern. Sie tragen zur Verbesserung der Schlafqualität, zur Reduktion der Stressreaktion, zur Schmerzlinderung, zur Stärkung des Immunsystems sowie zur Steigerung der allgemeinen Lebenszufriedenheit bei. So das Unternehmen in ihrer Mitteilung.

Gespräche über Kooperation

Mit dem offenen Brief bietet Amorana den Krankenkassenmitarbeitenden einen Womanizer Next, einen Arcwave Ion sowie die Möglichkeit zu einem unverbindlichen Gespräch an. Isabelle Schmid, Head of Marketing bei Amorana, erklärt: «Der offene Brief ist ein Aufruf an die Krankenkassen, die Möglichkeit einer Integration von Sextoys in ihr Leistungsangebot zu erwägen und damit einen progressiven Schritt in Richtung einer umfassenden Betrachtung von Gesundheit und Wohlbefinden zu gehen.»

Amorana lädt im offenen Brief alle Entscheidungsträger:innen und Mitarbeiter:innen in den Krankenkassen zu einem unverbindlichen Gespräch über eine mögliche Kooperation ein, um gemeinsam zu diskutieren, wie die Integration von Sextoys in das Gesundheitswesen realisiert werden könnte, um einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität und des Wohlbefindens in der Schweiz zu leisten.

Entscheidung liegt nicht bei den Krankenkassen

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt nach dem Gesetz nur Leistungen, welche wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind.

Alle Krankenversicherer, die die obligatorische Krankenpflegeversicherung durchführen, müssen den gleichen gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsumfang übernehmen und haben die Gleichbehandlung der versicherten Personen zu gewährleisten. Darüber hinaus dürfen die Krankenversicherer keine weitergehenden «freiwilligen» Leistungen vergüten. Schlussendlich liegt die Entscheidung somit nicht bei den Krankenkassen sondern beim EDI.

 

 

Aarau24 (cd)