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Kanton
24.05.2024

Regierungsrat beantragt Nachtragskredit für die Steuerverwaltung

Regierungsrat beantragt Nachtragskredit für die Steuerverwaltung. Bild: tg.ch
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zuhanden des Grossen Rates die Botschaft zum Nachtragskredit zur Erhöhung des Globalbudgets 2024 der kantonalen Steuerverwaltung in der Höhe von 2.296 Millionen Franken verabschiedet. Durch die Stärkung der Personalressourcen soll dem tiefen Veranlagungsstand entgegengewirkt werden.

Der aktuelle Veranlagungsstand betreffend natürliche Personen, juristische Personen sowie im Bereich der Quellensteuern ist für die Kundinnen und Kunden der kantonalen Steuerverwaltung äusserst unbefriedigend. Der tiefe Veranlagungsstand betrifft alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Thurgau und löst grosse Unzufriedenheit bei den Kunden, Treuhändern und Steuerberatern aus, da sie erheblich länger als gewohnt auf Veranlagungen warten. Auf das Personal wirkt sich die aktuelle Situation ebenfalls negativ aus, da es seinen gesetzlichen Auftrag nicht mehr erfüllen und seit Jahren keine Verbesserungen erkennen kann. Insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt verspüren eine hohe Belastung. Die Folge sind vermehrte gesundheitliche Ausfälle oder Kündigungen aus Resignation.

 

Als wesentlichste Treiberin für den tiefen Veranlagungsstand ist die personelle Unterbesetzung im Verhältnis zum Bevölkerungswachstum und zur steigenden Anzahl juristischer Personen anzuführen. In der kantonalen Steuerverwaltung wurden zwar in den vergangenen Jahren Stellen gesprochen, jedoch vorwiegend, um neue Aufgaben zu erledigen, etwa im Bereich der Zentralisierung der Quellensteuern, Mehrwertabgabe, des Personen- und Objektregisters (PEROB) oder um die Einführung der OECD-Mindeststeuer zu bewerkstelligen. Der Fachkräftemangel und der überfällige Umbau der veralteten IT-Infrastruktur verschärfen die Gesamtsituation.

Um eine Übersicht über den Stand und mögliche Massnahmen zu erhalten, wurde eine Task Force einberufen, die sich aus Vertretern des Departementes für Finanzen und Soziales, des Verbandes Thurgauer Gemeinden, der Industrie- und Handelskammer, des Thurgauer Gewerbeverbandes, der Treuhand Suisse und der EXPERTsuisse zusammengesetzt hat.

Maximaler Bedarf an Personal

Aufgrund der Analyse der Task Force hat eine Personalbedarfsplanung zur Erfüllung der Aufgaben der kantonalen Steuerverwaltung einen maximalen Bedarf von 44.3 Vollzeitstellen ergeben, die über Pensionierungen bis 2029 auf netto 36.3 Vollzeitstellen reduziert werden können. Für die Schaffung der erforderlichen Stellen hat der Regierungsrat beim Grossen Rat für das Jahr 2024 nun einen Nachtragskredit zwecks Erhöhung des Globalbudgets der Steuerverwaltung in der Höhe von 2.296 Millionen beantragt. Diesen Kosten für zusätzliche Stellen stehen geschätzte 8 Millionen Franken zusätzliche Einnahmen gegenüber. Weiter werden Dienstleistungen der Steuerverwaltung möglichst rasch und flächendeckend in den Digitalen Schalter integriert und die Digitalisierung auch in den internen Prozessen vorangetrieben. Besonders wichtig ist das Projekt für eine einheitliche Steuersoftware von Kanton und den 80 Politischen Gemeinden, das durch den Grossen Rat bereits beschlossen wurde. Zudem wird das gesamtschweizerische Projekt der sogenannten e-Bilanz für juristische Personen sowie der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Veranlagungstätigkeit forciert vorangetrieben.

Dank diesem Massnahmenbündel soll der Veranlagungsrückstand betreffend natürliche Personen bis am 31. Dezember 2026 aufgeholt sein. Im Bereich Quellensteuern wird ein Abbau des Rückstandes bis 31. Dezember 2025 angepeilt, im Bereich der juristischen Personen bis Ende 2026.

 

Redaktion K24