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Kanton
06.06.2024

Familien- und schulergänzende Betreuung nicht flächendeckend subventionieren

Familien- und schulergänzende Betreuung wird im Thurgau nicht flächendeckend subventioniert. Bild: pd
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt den aktuellen Vorschlag zur flächendeckenden Subventionierung der familien- und schulergänzenden Betreuung durch den Bund ab. Er zweifelt nach wie vor an der verfassungsmässigen Grundlage und lehnt auch die Finanzierung ab.

In Umsetzung einer parlamentarischen Initiative hat der Nationalrat am 1. März 2023 die Vorlage des Bundesgesetzes über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern sowie die Vorlage des Bundesbeschlusses für Finanzhilfen für kantonale Programme im Bereich Weiterentwicklung der Politik der frühen Kindheit angenommen. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates hat nun einen Vorschlag in die Vernehmlassung gegeben.

Zweifel an verfassungsmässiger Grundlage

Der Regierungsrat zweifelt nach wie vor an der verfassungsmässigen Grundlage des Vorhabens des Bundes, die familien- und schulergänzende Betreuung (FSEB) flächendeckend zu subventionieren. «Zumindest sollte die Unterstützung aus unserer Sicht auf den vorschulischen Bereich beschränkt werden», schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort. Weiter bezweifelt der Regierungsrat, dass mit zusätzlichen Beiträgen an die FSEB automatisch der Fachkräftemängel bekämpft werde, wie es im erläuternden Bericht steht. De facto sei nicht nachgewiesen, dass eine verstärkte staatliche Subventionierung der FSEB überhaupt zu einer Erhöhung der Erwerbsquote führe.

Die aktuelle Vorlage überlässt die Finanzierung der Beiträge komplett den Kantonen, die hierzu auf die Arbeitgeber zurückgreifen sollen. Der Bund trägt die Vollzugskosten von rund einer Million Franken, die eigentlichen Beiträge, für das Jahr 2025 geschätzt 637 Millionen Franken, sollen jedoch andere Stellen bezahlen. Dies ist für den Regierungsrat nicht akzeptabel. Wenn der Bund seinen verfassungsrechtlichen Kompetenzrahmen überdehne und weitgehend in den kantonalen Regelungsbereich eingreife, habe er dafür im Mindesten auch die finanzpolitische Verantwortung zu übernehmen, schreibt der Regierungsrat.

Redaktion K24