Es ist dies die erste Bundesübung im laufenden Jahr auf dem Schiessplatz Kreuzlingen. Angehörige der Armee (AdA), welche die Schiesspflicht erfüllen müssen, nehmen die persönliche Waffe und das erhaltene Aufgebot, zusammen mit dem Leistungsausweis und Dienstbüchlein, mit in den Schiessstand. Die Erfüllung der Schiesspflicht wird direkt im Schiessstand in die Dokumente eingetragen. Funktionäre und ausgebildete Schützenmeister des Schützenverein Kreuzlingen sind bei der Absolvierung des Programms in der Pistolen-, sowie auch in der Gewehr-Abteilung behilflich. Probeschüsse können beim Lösen käuflich erworben werden. Dank dem grosszügigen Scheibenangebot muss kaum mit Wartezeiten gerechnet werden.
Auch nicht schiesspflichtige Interessenten sind willkommen. Diese benötigen für die Erstellung des Standblattes einen amtlichen Ausweis. Bei schönem Wetter kann in der Gartenwirtschaft, nebst Getränken, auch der schöne Ausblick auf den Bodensee genossen werden.