Die Frage nach mitgeführten Barmitteln oder sonstigen Zahlungsmitteln habe der 81-jährige Schweizer im Fahrzeug mit Zürcher Kontrollschild vorerst verneint, schrieb das Hauptzollamt Singen am Montag in einer Mitteilung. Später erklärte der Mann, er habe vergessen, die Wertpapiere vor Reiseantritt aus seinem Kofferraum zu nehmen.
Bei der Einreise nach Deutschland müssten mitgeführte Barmittel ab 10'000 Euro beim Zoll angemeldet werden, hiess es in der Mitteilung weiter. "Neben Banknoten und Münzen gelten auch Aktien als Barmittel."
Der Fall sei an die Straf- und Bussgeldstelle des Hauptzollamtes Karlsruhe D weitergeleitet worden. Ein solches Vergehen könne mit einer Geldbusse geahndet werden.