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Ermatingen
13.08.2024
14.08.2024 20:24 Uhr

Mitteilungen aus der Sekundarschule Ermatingen

Lernen mit Ipads. Bild: Unsplash: Arthur Lambillotte
100 Schüler und Schülerinnen werden in diesem Schuljahr in sieben Stammklassen unterrichtet.

Die Sekundarschule Ermatingen freut sich, 100 Schüler und Schülerinnen zu begrüssen. Diese werden ab diesem Schuljahr in sieben Stammklassen unterrichtet.

Kim Lenherr hat ihre neue Arbeit als Klassenlehrerin aufgenommen. Rebecca Bechstein, Fachlehrperson Englisch, und Deborah Demasi, Fachlehrperson Französisch, sowie auch Erika Keller, Schulgartenverantwortliche, sind neu in unserem Team aufgenommen worden. Ersatzwahl vom 22. September 2024 Ersatzwahl vom 22. September 2024 für ein Behördenmitglied der Sekundarschule Ermatingen: Mit der Ersatzwahl sucht die Sekundarschulbehörde Ermatingen ein Behördenmitglied für das zurückgetretene Behördenmitglied Köbi Keller, Ressort Bau und Unterhalt. Beim 1. Wahlgang vom 9. Juni 2024 hat niemand das absolute Mehr erreicht. Am 22. September 2024 finden der 2. Wahlgang statt. Gemäss Paragraph 42 des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht (StWG) wird für die Wahl ein leerer Wahlzettel ohne Namensliste verschickt. Massgebend ist das relative Mehr. 

Gesamterneuerungswahlen für Amtsperiode 2025–2029

Die Gesamterneuerungswahl für die Amtsperiode 2025 bis 2029 findet für die Sekundarschulbehörde und Rechnungsprüfungskommission am 24. November 2024 statt. Der 2. Wahlgang ist auf den 9. Februar 2025 terminiert. Wahlvorschläge sind gemäss kantonalem Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht bis spätestens 30. September 2024, 16.30 Uhr, bei der Schulverwaltung Ermatingen einzureichen. Das Formular «Wahlvorschlag» kann bei der Schulverwaltung, E-Mail: sekretariat@schulen-ermatingen.ch, bezogen werden. Die Vorgeschlagenen sind gemäss Paragraph 37 des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse zu bezeichnen. Der Vorschlag ist von mindestens zehn im Wahlkreis wohnhaften Stimmberechtigten zu unterzeichnen und von den Vorgeschlagenen mit ihrer Unterschrift zu bestätigen. Die Unterschriften können nicht zurückgezogen werden. Möchten Sie sich bei der Zukunftsgestaltung der Sekundarschule Ermatingen einbringen? 

zVg