Angehörige der Armee, welche die Schiesspflicht erfüllen müssen, nehmen die persönliche Waffe und das vom Kreiskommando erhaltene Aufgebot, zusammen mit dem Leistungsheft und Dienstbüchlein mit in den Schiessstand.
Die Erfüllung der Schiesspflicht, welche bis Ende August des laufenden Jahres erfüllt sein muss, wird direkt im Schützenhaus Fohrenhölzli in die persönlichen Dokumente eingetragen. Funktionäre und ausgebildete Schützenmeister des örtlichen Schützenvereins sind bei der Absolvierung des 20-schüssigen Programms behilflich. Auch nicht schiesspflichtige Interessenten sind beim Schützenverein Kreuzlingen willkommen und können die Programme absolvieren. Geschossen wird in der Zeit von 18.00 bis 19.30 Uhr. In der Gartenwirtschaft kann bei schönem Wetter nebst Getränken und Grilladen auch der herrliche Ausblick auf den Bodensee genossen werden.