Die Zuständigkeit für die Prüfung der Feuerungsanlagen obliegt den politischen Gemeinden und ist in der Verordnung zur Umweltschutzgesetzgebung festgelegt. Für die Kontrolltätigkeit sind in Kreuzlingen die Kaminfeger Tanner GmbH und das Kamingeschäft R.E. Wehrli GmbH zuständig. Die Zusammenarbeit wird mit den beiden Feuerungskontrolleuern jeweils in einem befristeten Vertrag geregelt.
Im Rahmen der Vertrags-Erneuerung wurden die aktuellen Tarife für die Feuerungskontrolle an Öl- und Gasfeuerungen angepasst, da sie die Unkosten nicht mehr decken. Um die aktuellen und effektiven Kosten für ein- und zweistufige Anlagen zu ermitteln, wurde das Kalkulationsprogramm des Verbands Schweizerischer Feuerungskontrolleure (VSFK) angewendet. Neu kostet eine Abnahmekontrolle 90 Franken (vorher 76 Franken); Kontrolle einstufige Anlage 90 Franken (vorher 76 Franken); Kontrolle zweistufige Anlage 120 Franken (vorher 100 Franken). An seiner letzten Sitzung genehmigte der Stadtrat die Änderungen im Gebührentarif der Feuerungskontrolle der Stadt Kreuzlingen und setzt sie per 1. September 2024 in Kraft.