In den neuen Regierungsrichtlinien Thurgau 2024–2028 hat der Regierungsrat im Schwerpunkt «Attraktivität als Wirtschaftsstandort sowie Bildungs- und Kulturraum stärken» unter anderem folgende Massnahme definiert: «Zur Optimierung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft werden alle Erlasse im Thurgauer Rechtsbuch auf ihre Notwendigkeit überprüft.» Um diese Aufgabe systematisch anzugehen, zählt die Staatskanzlei auch auf die Hinweise externer Stellen. Deshalb hat sie diverse Verbände und die Thurgauer Parteien angeschrieben und gebeten mitzuteilen, welche kantonalen Erlasse (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Weisungen etc.) oder Erlassteile im Thurgauer Rechtsbuch sich gestützt auf die praktische Erfahrung als nicht notwendig erwiesen haben.
Auch Rückmeldungen privater Personen sind möglich. Sämtliche Rückmeldungen können bis Ende Dezember 2024 an die Adresse regulierungsabbau@tg.ch gerichtet werden. Mit diesen Rückmeldungen sowie anhand einer eigenen Liste wird die Staatskanzlei die Erlasse überprüfen und gegebenenfalls eine Anpassung vorschlagen.