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Leserbrief
Kanton
11.11.2024
11.11.2024 20:43 Uhr

Ja zu klaren Regeln

Leserbrief zu den Abstimmungen vom 24. November über das Mietrecht. Bild: pixabay.com
Sachliche Argumente gegen die beiden Vorlagen über die Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete) und der Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs) fehlen, schreibt Kantonsrat Thomas Leu.

Am 24. November stimmen wir über zwei Mietrechtsvorlagen ab. Die Anpassungen sind massvoll, das Parlament hat sie zur Erhöhung der Rechtssicherheit beschlossen. Der von der Gegnerschaft bemühte «Frontalangriff der Immobilien-Lobby auf den Kündigungsschutz» findet gar nicht statt! Sachliche Argumente gegen die beiden Vorlagen wurden keine vorgebracht, was nicht erstaunt, weil die Mieter bei einem Ja keine Rechte verlieren. Ein Beispiel: Warum soll jemand, der gar nicht mehr die Absicht hat, ein Mietobjekt selber zu nutzen, eine jahrelange Untermiete begründen dürfen? Und warum soll es einem Mieter, der eine langfristige Untermiete beabsichtigt, auch noch erlaubt sein, die Wohnung zulasten der anderen Mieter im Hause auf Airbnb zu vermieten? Wer an klaren Regeln interessiert ist, stimmt daher Ja zu den Anpassungen im Mietrecht.

Thomas Leu, Kantonsrat FDP, Mannenbach