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Leserbrief
Kanton
01.01.2025

Autoposer aufgepasst!?

Trotz Gesetzesänderung werden von den Zulassungsbehörden Einrichtungen akzeptiert, die per Knopfdruck ein zusätzliches und lautes Motorengeräusch erzeugen. (Symbolbild) Bild: zVg
In den Medien werden zurzeit die wichtigsten Gesetzesänderungen ab 2025 aufgelistet. Kantonsrat Jost Rüegg schreibt in seinem Leserbrief, dass beim Autofahren ein verstärktes Verbot für vermeidbaren Lärm gilt. Dies ist aber nur bei Manipulationen an Motoren so.

Es sind aber nur Manipulationen an Motoren und Auspuffsystemen verboten. Weiterhin werden von den Zulassungsbehörden Einrichtung akzeptiert, die per Knopfdruck ein zusätzliches und lautes Motorengeräusch erzeugen. Selbst bei neuen, 100 Prozent elektrisch betriebenen Autos kann per Knopfdruck ein heulendes Motorengeräusch eines Verbrenners nach aussen abgegeben werden. Wie krank ist das denn? Schlimmer als die Autoposer, ich war auch einmal jung, sind die Damen und Herren Gesetzgeber und die Personen bei den Zulassungsbehörden, die solchen Unsinn genehmigen. Die Polizei, die für den Vollzug besorgt sein muss ist wahrlich nicht zu beneiden. Sie muss nämlich nach dem Anhalten eines Lärmerzeugers, also nachträglich beweisen, dass das System aktiv war, was häufig nicht gelingt. Ich wünsche angenehme Nachtruhe.

 

Jost Rüegg, Kreuzlingen