Ziel des Postulates von Gemeinderat Georg Schulthess heisst, Mass halten bei neuen Anstellungen von Stadtangestellten. So soll die Stadtverwaltung Handlungsspielraum zurückerhalten. Damit soll neu eine Grenze von einem Verwaltungsmitarbeiter pro 100 Einwohner gesetzt werden. «Die Verwaltung wächst wesentlich schneller als die Kreuzlinger Bevölkerung», schreibt Schulthess.
Die Stadtverwaltung beschäftigte per 31. Dezember 2024 239 Mitarbeitende, die Einwohnerzahl betrug 23'074. Im Jahr 2019 waren es unter der Ägide von Stadtpräsident Thomas Niederberger noch 218 Mitarbeitende. Nun sei ein weiterer Wachstumsschub geplant. Gemäss Stellenplan der Stadt soll auch im laufenden Jahr das Personal um 4,5 Prozent aufgestockt werden, dies entspricht 945 Stellenprozenten. Damit stehen bald 249 Mitarbeitende auf der Lohnliste der Stadt.
Lob an die Mitarbeitenden
Das Postulat kritisiert nicht die Leistungen der städtischen Angestellten, ganz im Gegenteil: Die gute Arbeit der städtischen Angestellten wird geschätzt und es gelte, sich für attraktive und marktnahe Arbeitsbedingungen einzusetzen, erklärt Schulthess auf Nachfrage.
Georg Schulthess meint, dass von linker Seite das Stellenwachstum mit «Vertrauen in den Stadtrat» akzeptiert werde. Besser wäre es allerdings, dem Stadtrat einen Rahmen vorzugeben, innerhalb welchem er die personelle Zukunft planen kann. Die Kreuzlinger Stadtverwaltung stehe in der Verantwortung, das Wachstum an Aufgaben zu bremsen.
Politische Vorstösse mit Kantonsratsmandat
Schulthess hält in seiner Begründung fest, dass der Stadtpräsident, der ein Kantonsratsmandat innehabe, sich im Grossen Rat dafür einsetzen könnte, die Aufgaben in seiner Gemeinde «mit politischen Vorstössen» zu reduzieren.
Erhöhung Personalbestand mit Volksabstimmung
Der Massnahmenkatalog dieses Postulates sieht vor, dass die Anzahl der Mitarbeitenden der Stadt Kreuzlingen und Energie Kreuzlingen das Verhältnis eines Vollzeitmitarbeiters auf 100 Einwohner nicht übersteigen dürfe. Für diese Berechnung massgebend sei die Wohnbevölkerung des vorangehenden Jahres und die im Jahresbericht ausgewiesene Anzahl Vollzeitstellen aller Abteilungen. Übersteige die Anzahl der Mitarbeitenden das Verhältnis 1 zu 100, soll der Stadtrat Massnahmen ergreifen und innerhalb eines Jahres den gesetzmässigen Zustand wieder herstellen. Eine Erhöhung des Personalbestandes wäre demnach nur mit der Zustimmung einer Volksabstimmung möglich.