Die Vorlage besteht aus zwei Teilen: Erstens wird das Gesundheitsgesetz an die seit dem 1. Oktober 2024 geltenden bundesrechtlichen Bestimmungen über Tabak- und Nikotinprodukte angepasst. Zudem werden das damit überflüssige Gesetz über Plakatwerbung und Jugendschutz für Tabak und Alkohol sowie die Verordnung über Plakatwerbung und Jugendschutz für Tabak und Alkohol aufgehoben.
Zweitens wird die Gesundheitsvorsorge neu gegliedert. Damit soll eine möglichst aufwandneutrale Entflechtung der Aufgaben von Kanton und Politischen Gemeinden erfolgen. Aufgaben gemäss Gesundheitsgesetz, die heute durch die Perspektive Thurgau und conex familia wahrgenommen werden, sollen neu anstelle der bisher paritätischen Finanzierung allein von den Gemeinden finanziert und gesteuert werden. Im Gegenzug beteiligt sich der Kanton statt heute 40 Prozent neu mit 45 Prozent an den Restkosten von Pflegeheimen und Spitex. Hierfür soll eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes des Kantons Thurgau vorgenommen werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 15. August 2025. Sämtliche Unterlagen finden sich unter https://e-vernehmlassungen.tg.ch/de/revision-des-Gesundheitsgesetzes/participant