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Kreuzlingen
24.04.2025
24.04.2025 14:04 Uhr

Stadtrat ergänzt Tätigkeitsgebiet "Überwachung fahrender Verkehr"

Bild: zvg
Per 1. Juni 2025 tritt der ergänzte Anhang 1 des Reglements über die Delegation von verkehrs- und ordnungsdienstlichen Aufgaben sowie die Videoüberwachung in Kraft.

Damit der Ordnungsdienst der Stadt Kreuzlingen seine Aufgaben wahrnehmen kann, wurden die zu überwachenden Gebiete des fahrenden Verkehrs auf den Gemeindestrassen, Wegen und Plätzen neu definiert. Zu den bisherigen 13 Gebieten sind sieben neue Gebiete hinzugekommen. Grund für die Ergänzungen sind bisher nicht gelistete Fahrverbote und Einbahnstrassen, welche dem Stand vom 30. November 2017 entsprechen und ergänzt werden müssen. Ausserdem soll der Schutz des Fussverkehrs sowie der Teilnehmenden und Helfenden an Veranstaltungen verbessert werden, indem die Kontrollen auf befristete Fahrverbote sowie Einbahnen ausgeweitet und geahndet werden können.

zVg