Haben Sie Fragen zum Arbeitsrecht? Sind Ihnen Schwachstellen in einem Vertrag aufgefallen? Bringen Sie mehr in Erfahrung über Firmengründungen. Schreiben Sie Ihre Frage bitte an redaktion@kreuzlingen24.ch. Wirtschaftsjurist Enzo Schrembs von Schrembs Solutions AG berät Sie gerne.
Frage: Mein Arbeitgeber muss Konkurs anmelden. Bekomme ich noch Lohn?
Antwort Enzo Schrembs: Nach der Eröffnung des Konkurses müssen Sie als Arbeitnehmer einen Antrag auf Insolvenzentschädigung (IE) bei der zuständigen Arbeitslosenkasse (gilt der Ort des Firmensitzes) stellen. Arbeitnehmer, die keine geschäftsleitende Stelle haben oder kein Gesellschafter sind, haben Anspruch auf maximal 4 Monate Insolvenzentschädigung.