Armeeangehörige welche die Schiesspflicht erfüllen müssen, nehmen die persönliche Waffe und den Gehörschutz sowie das erhaltene Aufgebot, zusammen mit dem Schiess- und Dienstbüchlein, mit in den Schiessstand. Funktionäre und ausgebildete Schützenmeister des örtlichen Schützenvereins sind bei der Absolvierung des Programms in der Pistolen- wie auch bei der Gewehr-Abteilung behilflich. Gilt die Schiesspflicht als erfüllt, wird dies direkt im Schiessstand in die mitgebrachten Dokumente eingetragen.
Auch nicht schiesspflichtige Interessenten sind willkommen im Fohrenhölzli. Diese benötigen für die Erstellung des Standblattes einen amtlichen Ausweis. Bei schönem Wetter kann in der Gartenwirtschaft, nebst Getränken, auch der schöne Ausblick auf den Bodensee genossen werden.