Der Regierungsrat lehne es ab, dass bei der Sanierung von Grenzkraftwerken künftig nur noch der Schweizer Hoheitsanteil refinanziert werden soll, heisst es einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag.
Der Kanton wäre direkt betroffen. So liege der Stauraum des Kraftwerks Schaffhausen sowohl auf dem Hoheitsgebiet des Kantons Thurgau als auch des deutschen Bundeslands Baden-Württemberg. Mit der Änderung könnte es für die Betreiber von Grenzkraftwerken zu erheblichen finanziellen Belastungen kommen, "da eine Kostenbeteiligung durch Nachbarstaaten in der Regel nicht erfolgt".
Dies würde dazu führen, dass aufwendige Sanierungsmassnahmen unterblieben. Diese könnten den Grenzkraftwerken aber dann im Rahmen von Konzessionserneuerungen auferlegt werden. Die Folge wären hohe Investitionen, die sich auf die Rentabilität der Stromproduktion auswirken würden.
Im Fall des Kraftwerks Schaffhausen bestehe die Gefahr, dass die Wasserkraftproduktion am Rhein nicht mehr attraktiv wäre oder die Verhandlungen für eine Konzessionserneuerungen langwierig und von Rechtsmittelverfahren geprägt sein würde.